Die Besuche zu den Freitagsgebeten im Ramadan auf dem Tempelberg werden in diesem Jahr stärker eingeschränkt als im Vorjahr. UN-Expertinnen kritisieren diese Beschränkungen.
Mehrere UN-Sonderberichterstatterinnen haben Israel für Zugangsbeschränkungen zur Al-Aksa-Moschee in Jerusalem kritisiert. Die Restriktionen gegen das dritthöchste Heiligtum des Islams seien ungerechtfertigt und besonders alarmierend vor dem Hintergrund der Zerstörung zahlreicher Moscheen im Gazastreifen, erklärten Nazila Ghanea, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit, und fünf weitere Fachleute anlässlich des Welttags gegen Islamfeindlichkeit am Freitag in Genf.
Kulturelles Eigentum sei in bewaffneten Konflikten durch das humanitäre Völkerrecht besonders geschützt.
Zusammen mit unterschiedlichen Äußerungen von Feindseligkeit gegenüber Muslimen weltweit beklagten die Expertinnen auch öffentliche Koranverbrennungen. Bekundungen von Intoleranz verletzten Einzelne wie Gemeinschaften und seien zu verurteilen. Aufrufe zu Diskriminierung und Gewalt sollten entsprechend internationalen Standards gesetzlich verboten werden.
Die Besuche palästinensischer Muslime zu den Freitagsgebeten im Ramadan auf dem Jerusalemer Tempelberg werden in diesem Jahr stärker eingeschränkt als im Vorjahr. Laut einer Videobotschaft der zuständigen israelischen Koordinationsstelle für Regierungsaktivitäten in den besetzten Gebieten (COGAT) sollen aus den besetzten palästinensischen Gebieten nur Männer über 55 Jahre, Frauen über 50 Jahre und Kinder bis zum Alter von 10 Jahren während des islamischen Fastenmonats freitags zu den Gebeten einreisen dürfen.
Einreisewillige Beter müssen demnach im Besitz einer gültigen Genehmigung der israelischen Behörde sein. Die Regelung erfolge vorbehaltlich einer Prüfung der Sicherheitslage. Keine Aussage machte die Behörde dazu, ob Palästinensern aus den von Israel besetzten Gebieten die Einreise nach Jerusalem an anderen Wochentagen als freitags gestattet wird. Palästinenser aus dem Gazastreifen werden anders als in früheren Jahren nicht zu den Gebeten zugelassen. (KNA, iQ)