Köln

Ein Festgebet zum Ramadan im Kölner Dom wäre heute nicht mehr möglich

Muslime beten in einem katholischen Dom – so etwas hat es vor fast 60 Jahren mal gegeben. Im Kölner Dom. Heute scheint das ausgeschlossen.

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03
2024
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Laut Werbespot sei der Dom keine Kirche mehr, sondern eine Moschee. © https://www.youtube.com/watch?time_continue=64&v=aDMZRiYrcuE

Vor fast 60 Jahren haben muslimische Gastarbeiter im Kölner Dom im Ramadan gebetet – heute würde Dompropst Guido Assmann das nicht mehr zulassen. Zwar verbinde Christen und Muslime der Glaube an einen Gott, sagte Assmann am Dienstag dem Kölner Onlineportal domradio.de. Aber Muslime lehnten das christliche Verständnis vom dreifaltigen Gott ab: dass nämlich Gott mit Jesus Christus einen Sohn hat, der die Menschen im Heiligen Geist bekräftigt und bestärkt. Ein Muslim hätte auch Probleme damit, dass im Dom Kreuze hängen.

Laut Assmann hat damals – 1965 – ein Geistlicher am Dom dem muslimischen Gebet in einer Ecke der Kathedrale zugestimmt, ohne dies vorher mit dem Domkapitel oder dem Dompropst anzusprechen. Es sei wohl eine Reaktion auf einen Anruf gewesen, in dem es geheißen habe, dass die 2.000 bei den Kölner Ford-Werken beschäftigte Gastarbeiter keinen Raum hätten für das Tarâwîh-Gebet. „Ich denke, das war sehr spontan und aus einem guten Herzen heraus, etwas Gutes tun zu wollen.“ Das Domkapitel habe den Initiator nicht hängen lassen wollen, aber im Nachhinein darauf bestanden, beim nächsten Mal über eine solche Entscheidung zu sprechen.

„Religionsfreiheit ist ein ganz hohes Gut“

Jeder sei aber im Dom willkommen, sagte Assmann. „Wenn dort einer ein persönliches Gebet spricht, wird das niemandem verweigert.“ Das Domkapitel, das für die Gottesdienste an der Kathedrale verantwortlich ist, lade dazu ein, den dreifaltigen Gott zu verehren. Über das Tarâwîh-Gebet im Dom existieren laut Assmann nur wenige Zeugnisse: „Es gibt zwei Fotos, die in einer Kölner Tageszeitung abgedruckt waren und jetzt in unserem Archiv als Kopie aufbewahrt werden.“ Auch die Akten des Domkapitels enthielten nicht viel darüber.

Assmann begrüßte es, dass in Deutschland alle Religionsgemeinschaften die Möglichkeiten haben, eigene Gotteshäuser zu errichten. „Religionsfreiheit ist ein ganz hohes Gut, dass in unserer Verfassung grundgelegt ist.“ Wichtig sei auch das interreligiöse Gespräch, um gemeinsam zu überlegen, wie die Gesellschaft angesichts verschiedener religiöser Weltanschauungen gestaltet werden kann. (KNA, iQ)