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Nach Beitrag zum Ramadan: Nationalspieler Rüdiger zeigt Ex-Bild-Chef an

Nach einem Instagram-Beitrag zum Ramadan gehen Nationalspieler Rüdiger und DFB gegen den früheren Bild-Chefredakteur vor. Es geht um Rassismus und Beleidigung im Netz.

27
03
2024
Instagram-Post von Nationalspieler Toni Rüdiger
Instagram-Post von Nationalspieler Toni Rüdiger

Nationalspieler Antonio Rüdiger und der Deutsche Fußball-Bund gehen juristisch gegen den Journalisten Julian Reichelt vor. Der Ex-Chefredakteur von Deutschlands größter Boulevardzeitung „Bild“ hatte vor dem Länderspiel der deutschen Mannschaft gegen die Niederlande Kritik an einer Geste von Rüdiger geäußert. In seinem Beitrag am 11. März hatte der praktizierende Muslim ein Foto von sich im weißen Gewand auf einem Gebetsteppich gepostet. Der Zeigefinger seiner rechten Hand zeigt nach oben. „Möge der Allmächtige unser Fasten und unsere Gebete annehmen“, schrieb der 31-Jährige als Gruß zum Ramadan. Der Fastenmonat läuft in diesem Jahr vom 10. März bis zum 9. April.

Nach Meinung Reichelts, inzwischen beim Portal „Nius“ tätig, hat Rüdiger mit dem erhobenen Zeigefinger eine islamistische Geste gezeigt. Gegen diese Darstellung wehren sich der Profi von Spaniens Rekordmeister Real Madrid und der DFB nun mit rechtlichen Mitteln.

Der Abwehrspieler fühlt sich durch die Kritik Reichelts verunglimpft und verleumdet. Er hat deshalb Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt, der Verband hat die Angelegenheit bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main gemeldet.

Anzeige wegen Beleidigung

Das Rüdiger-Management und der DFB bestätigten die Anzeigen. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet. Die Strafanzeige gegen Reichelt liegt dpa vor. Bei der Anzeige geht es um Beleidigung beziehungsweise Verleumdung, verhetzende Beleidigung und Volksverhetzung. Rüdiger selbst wollte sich zu der Angelegenheit nicht äußern.

Die Diskussion um Rüdigers zwei Wochen alten Post war von Reichelt kurz nach dem von der Terrororganisation Islamischer Staat für sich reklamierten Anschlag in Moskau ausgelöst worden. Der Journalist blieb am Montagabend bei seiner Bewertung der Geste Rüdigers und erklärte auf X (früher Twitter): „Auch und gerade weil es um einen beliebten Nationalspieler geht, darf man sich nicht einschüchtern lassen. (…) Was Antonio Rüdiger und der DFB hier anwenden, sind Einschüchterungsmethoden.“

Zur Erklärung und Bedeutung der von Rüdiger gezeigten religiösen Geste schrieb das Bundesinnenministerium am Dienstag auf Anfrage: „Der sog. ‚tawhîd‘-Finger gilt im Islam als Symbol der Einheit und Einzigartigkeit Gottes. Die Geste ist unter Musliminnen und Muslimen auf der ganzen Welt verbreitet.“ Nach Einschätzung des Ministeriums ist der sogenannte „tawhîd“-Finger als Glaubensbekenntnis zu verstehen und insofern mit Blick auf die öffentliche Sicherheit als unproblematisch einzuordnen. „Dies gilt unabhängig von der Tatsache, dass islamistische Gruppen dieses Symbol vereinnahmen und für ihre Zwecke missbrauchen.“

DFB verurteilt Diskriminierende und Rassismus

Die Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main betonte, dass es sich bei der Meldung des DFB bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität nicht um eine Strafanzeige im klassischen Sinne handele. Die ZIT habe im Rahmen der Kooperation mit dem Verband gegen Hasspostings im Internet („Hate Speech“) eine Meldung des Verbandes zu Tweets entgegengenommen, die Bezug auf einen Instagrampost von Rüdiger nehmen. Dies sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag der dpa. Nähere Angaben zu dem konkreten Fall könne man nicht machen.

Bei der Abarbeitung entsprechender Meldungen im Rahmen der Kooperation mit dem DFB prüft die ZIT zunächst eine mögliche strafrechtliche Relevanz der gemeldeten Äußerung und führt, wenn diese gegeben ist, die Ermittlungen zur Identifizierung der Tatverdächtigen. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Dieser Fussballer macht mal wieder mit dem Thema Islam Öffentlichkeitsarbeit und Promotion für das wahre Praktizieren muslimischen Lebens. Er stellt sich theatralisch in den Mittelpunkt und will durch seine mediale Inszenierung vehement auf sich und seine Islam-Messages aufmerksam machen. Natürlich sehen das viele "praktizierende Muslime" anders und bewundern sein juristisches Geplänkel. Es lebe die islamisch präsentierte Vielfalt im riesigen Fussball-Business. Schließlich muss der Islam überall sichtbar und präsent sein. Zumindest langsam schleichend und sehr zielorientiert. Allmacht Islam - nein danke.
27.03.24
15:28
Evergreen sagt:
Die Bedeutung des erhobenen rechten Zeigefingers beim rituellen Gebet sollte man gerade im nächsten Jahr 2025 stärker ins Bewusstsein auch der nichtislamischen Bevölkerung tragen. WARUM? Dieses Jahr ist ein Gedenkjahr: 1700 Jahre Konzil von Nicäa, bei dem man die Wesens- gleichheit Jesu mit Gott, also die Tinitätslehre beschloss. Dieses Konzil war ein schlimmer Wendepunkt für die Entwicklung der christlichen Kirche. 300 Jahre lang hatte sich die Kirche – trotz häufiger Verfolgungen – friedlich ausgebreitet. Jetzt ließ sie sich instrumentalisie- ren von einem römischen Kaiser bzw. ködern – denn jetzt wurde sie finan- ziell gefördert. Kaiser Konstantin lud zu dem Konzil ein, hatte den Vorsitz, lenkte Entscheidungen. Die Zusammensetzung des Konzils war problema- tisch. Außerdem kann man Glaubensfragen nicht durch gelenkte Mehrheits- entscheidung festlegen. Konstantin selber ließ sich erst auf dem Sterbebett taufen, arianisch (also nichttrinitarisch!). Während dreihundert Jahre lang die Kirche friedlich trotz Verfolgungen sich ausbreitete, wurde die Staats- kirche nun ihrerseits zur Verfolgerin nicht nur der nichtchristlichen Reli- gionsanhänger, sondern auch anderer christlicher Glaubensanhänger – z.B. der Arinaer, welche die Trinitätlehre nicht teilten. Noch 1553 wurde auf Betreiben des Reformators Calvin in Genf Servet verbrannt, weil er die Trinitätslehre ablehnte. Und noch heute tut sich selbst die evange- lische Kirche mit Christlichen Unitariern schwer, welche die Trinitätslehre für eine Wunde des Christentums halten und deshalb ablehnen. Gläubige Juden vertreten einen strengen Monotheismus. Doch wenn Juden in Deutschland zum Christentum konvertieren, sitzen sie plötzlich zwischen den Stühlen. Sie verlieren das Recht, nach Israel ein- bzw. auszuwandern, welches Recht sonst allen von einer jüdischen Frau Geborenen zusteht. Aber da sie als christliche Juden an ihrem strikten Monotheismus festhalten, sind sie als Gruppe vom Evangelischen Kirchentag ausgeschlossen. Ausgrenzung nennt man das. Beim interreligiösen Gespräch darf es keine Tabuthemen geben. Hier könnten im Jahr 2025 (sogenanntes Jubiläumsjahr wegen Konzil von Nicäa 325) Muslime und auch IslamiQ mithelfen, dass dann die proble- matische Trinitätslehre nicht einfach nur unkritisch in der Öffentlichkeit kommentiert wird.
27.03.24
21:17