UN-Gericht

Israel muss mehr Hilfsgüter in Gazastreifen zulassen

Im laufenden Völkermord-Verfahren gegen Israel hat der Internationale Gerichtshof entschieden, schnell die Lieferung von Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen. Die bestehende Hungersnot müsse gestoppt werden.

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03
2024
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Israel muss mehr Hilfsgüter in Gazastreifen zulassen
Israel muss mehr Hilfsgüter in Gazastreifen zulassen

Im laufenden Völkermord-Verfahren gegen Israel hat der Internationale Gerichtshof das Land verpflichtet, schnell die Lieferung von deutlich mehr Hilfsgütern in den Gazastreifen zuzulassen. Eine Hungersnot müsse vermieden werden. Es müssten mehr Grenzübergänge für den Transport von Nahrungsmitteln sowie medizinischer Hilfe geöffnet werden, ordnete das höchste Gericht der Vereinten Nationen in Den Haag an.

Das Gericht entsprach damit einem Antrag Südafrikas. Seine Entscheidungen sind bindend. Israel muss nun innerhalb eines Monats dem Gericht berichten, welche Maßnahmen es zur Umsetzung ergreift.

Bereits Ende Januar hatte das Gericht Sofortmaßnahmen angeordnet und Israel aufgetragen, alles zu tun, um einen Völkermord im Gazastreifen zu verhindern. Angesichts der sich verschlimmernden Lage in dem Kriegsgebiet und einer drohenden Hungersnot hatte Südafrika zusätzliche Maßnahmen verlangt. Dem entsprach das Gericht nun.

Bereits viele Tote durch Hungersnot

Entscheidend für die Richter waren die „sich weiter verschlechternden katastrophalen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen“. Die Richter nennen dabei insbesondere die Hungerkrise. Es bestehe nicht mehr nur das Risiko einer Hungersnot, sondern diese habe bereits eingesetzt. Das Gericht zitiert auch einen UN-Bericht, nach dem schon mindestens 31 Menschen, darunter 27 Kinder, an Unterernährung und Austrocknung gestorben sind.

Israel müsse bei der Lieferung der Hilfsgüter eng mit den Vereinten Nationen zusammen arbeiten, heißt es weiter in der Gerichtsentscheidung. Zu den dringend benötigten Hilfsgütern zählen die Richter auch Wasser, Strom, Kleidung sowie Zelte.

Israel hatte die Vorhaltungen Südafrikas zurückgewiesen: Die Lieferungen humanitärer Hilfe würden nicht blockiert. Doch dieser Darstellung folgten die Richter nicht.

Gericht ermahnt Israel zur Einhaltung ihrer Pflichten

Das Gericht ermahnte Israel dafür zu sorgen, dass Soldaten die Rechte der Palästinenser nicht verletzen, die als Bevölkerungsgruppe unter dem Schutz der Völkermord-Konvention stünden. Dazu gehöre auch, die Lieferung dringend benötigter Hilfsgüter nicht zu verhindern.

Südafrika hatte Israel vor dem Gericht verklagt und dem Land die Verletzung der Völkermord-Konvention vorgeworfen. Israel hatte die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen. Das Hauptverfahren in dieser Sache hat noch nicht begonnen. Zunächst hatte Südafrika sogenannte Sofortmaßnahmen von dem Gericht verlangt. Und die wurden nun weiter verschärft. Wann das Hauptverfahren beginnen wird, ist unklar.

Das Gericht hat zwar selbst keine Möglichkeit, die Durchsetzung seiner Entscheidungen zu erzwingen. Doch bei einem Verstoß dagegen kann der internationale Druck auf Israel noch weiter zunehmen.