Polizist wegen rassistischer Frage zur Herkunft verurteilt
In Berlin wurden erstmals ein Polizist wegen rassistischer Handlungen verurteilt. Der Beamte fragte einen Mann nach seiner wahren Herkunft fragten. Das Amtsgericht stufte diese Frage nun als diskriminierend ein.
Ein Vorfall, der sich bereits im Juli 2020 ereignete, hat nun sein rechtliches Nachspiel gefunden. Syed N. und seine Freundin wurden von der Polizei angehalten, als sie gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs waren. Grund für die Kontrolle war das Beobachten der Beamten, wie das Paar während der Fahrt telefonierte. N. und seine Begleitung bestritten die Anschuldigung.
Gemäß dem Polizeibericht wurde der Mann als „aufbrausend“ beschrieben und weigerte sich, das verhängte Bußgeld in Höhe von 50 Euro zu zahlen. Die Polizisten fragten N. nach seiner Herkunft. Seine Antwort „Bochum“ genügte ihnen nicht, sie bohrten weiter und meinten das Herkunftsland der Eltern von Syed, N., Afghanistan.
Klage gegen die Polizei – mit Erfolg!
N. fühlte sich durch diese Frage diskriminiert und reagierte mit einer offiziellen Beschwerde wegen Diskriminierung. Im September 2021 entschuldigte sich die Berliner Polizei schriftlich bei dem betroffenen Afghanen und erkannte an, dass die Kontrolle als „diskriminierend und belästigend“ wahrgenommen wurde. Das verhängte Bußgeld wurde daraufhin zurückgezogen.
Trotz dieser Entschuldigung reichte N. eine Klage gegen die Polizei ein – mit Erfolg. Das Gericht entschied, dass die Frage nach der Herkunft als diskriminierend einzustufen sei. Die Polizei wurde dazu verurteilt, Syed N. eine Entschädigung in Höhe von 750 Euro zu zahlen.
Institut warnt vor Diskriminierung durch Polizei-Daten
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat Bund und Länder aufgefordert, präzisere Vorgaben für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei der Polizei zu machen. Es müsse sichergestellt werden, dass Menschen vor rassistischer Diskriminierung durch deutsche Polizeibehörden geschützt werden, heißt es in dem Jahresbericht des Instituts, der am Montag in Berlin vorgestellt wurde.
Die Regelungen sollten aus Sicht des Instituts vorschreiben, wann sensible Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen und welche Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten Betroffener nötig sind. Zu sensiblen Daten zählen etwa die Hautfarbe und Sprache. „Bund und Länder sind gemeinsam in der Pflicht, die gesetzlichen Vorschriften anzupassen und verbindliche Regeln für Schutzmaßnahmen festzuschreiben, um einen adäquaten Schutz vor rassistischer Diskriminierung zu gewährleisten“, heißt es im Bericht. (dpa/iQ)
Der Ehrlichkeit halber sollte trotz allem bedacht werden, dass besonders in islamischen Staaten und Herrschaftssystemen Polizisten die Bevölkerung gerne systematisch drangsalieren, diskriminieren und Schlimmeres mehr betreiben.
Im Vergleich dazu ist der Polizeiapparat in Deutschland geradezu gesittet und human aufgestellt. Und klar ist auch, dass dem Kläger im Umgang mit der Polizei in Afghanistan wahre Horrortrips bevorstehen können. Wahrscheinlich sind die Eltern - und auch Syed N. - froh, im Islamischen Emirat Afghanistan nicht mehr leben zu müssen.
Selbstverständlich gelten in Deutschland grundsätzlich andere Standards als es in islamischen Volksrepubliken der Fall ist. Und das ist gut so.