Betroffene von Diskriminierung im Krankenhaus, in Arztpraxen oder während Therapien stoßen selten auf spezialisierte Anlaufstellen. Das belegt nun eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Eine aktuelle Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verdeutlicht ein alarmierendes Defizit in der deutschen Gesundheitsversorgung: Menschen, die Diskriminierung im Gesundheitswesen erleben, stehen oft allein da. Die Studie mit dem Titel „Diagnose Diskriminierung: Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bei Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen“ wurde heute von der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach übergeben.
Ferda Ataman betonte in Berlin die Dringlichkeit des Themas: „Überall, wo Menschen aufeinandertreffen, gibt es Diskriminierung. Im Gesundheitswesen wurde dieses Thema viel zu lange übersehen. Wenn sich Menschen gegen Diskriminierung wehren wollen, finden sie oft keine Ansprechperson und bekommen keine Hilfe. Die Folgen für diskriminierte Patient*innen sind gravierend. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden.“
Auch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach äußerte sich zu den Ergebnissen der Studie: „Alle Patientinnen und Patienten haben das Bedürfnis und das Recht, optimal behandelt zu werden. Sie benötigen alle die gleiche Unterstützung, Zuwendung und gute Therapieangebote. Diskriminierung wird gerade in Situationen von Krankheit und Schwäche als besonders verletzend erlebt. Das können wir nicht hinnehmen. Hier müssen auch im Konfliktfall vor Ort kompetente Beraterinnen und Berater helfen.“
Die Studie deckte auf, dass es bislang nur wenige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung in der medizinischen Versorgung gibt. Erstmals wurden in diesem Rahmen die Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Gesundheitsbereich umfassend untersucht. Die Analyse konzentrierte sich auf Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Identität, Religion und Weltanschauung sowie rassistische und antisemitische Diskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Auch Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Körpergewichts und sozialen Status wurden betrachtet.
Die Ergebnisse zeigten, dass nur wenige Anlauf- und Beratungsstellen spezialisiert auf Diskriminierung sind. Betroffene Menschen haben Schwierigkeiten, Ansprechpersonen zu finden, und empfinden die Beschwerdewege oft als undurchsichtig und ineffektiv. Es herrscht Unklarheit darüber, welche Stelle für Diskriminierungserfahrungen zuständig ist. Zudem variiert der Diskriminierungsschutz je nach Verständnis der Verantwortlichen in den Beratungsstellen.
Die Studie fordert daher eine umfassende Verbesserung der Situation für Menschen, die Diskriminierung erleben. Unter anderem werden folgende Handlungsempfehlungen aus den Ergebnissen abgeleitet: