In Nordrhein-Westfalen dürfen Richterinnen kein Kopftuch im Gerichtssaal tragen. Doch gilt das Verbot auch für Schöffinen bzw. ehrenamtliche Richterinnen? Jetzt hat das Oberlandgericht Hamm entschieden.
Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Debatte über das Tragen religiöser Symbole wie das Kopftuch während gerichtlicher Verhandlungen neu entfacht. In seinem Beschluss vom 11. April 2024 bestätigte das OLG Hamm, dass auch Schöffinnen (ehrenamtliche Richterinnen) auf der Richterbank kein Kopftuch tragen dürfen. Diese Entscheidung unterstreicht die Vorrangstellung des staatlichen Neutralitätsgebots im Gerichtswesen.
Hintergrund der Entscheidung war ein Fall am Amtsgericht (AG) Dortmund, bei dem eine Schöffin angekündigt hatte, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses beantragte daraufhin ihre Amtsenthebung, da das Tragen des Kopftuchs gegen das Justizneutralitätsgesetz NRW verstoße.
Die Schöffin argumentierte, dass das Tragen des Kopftuchs keine religiöse oder weltanschauliche Auffassung zum Ausdruck bringen solle, sondern als religiöse Pflicht zu verstehen sei. Schon ohne Kopftuch sei sie äußerlich als Muslimin wahrzunehmen. Durch eine kopftuchtragende Schöffin werde die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gerichtsurteilen erhöht, meinte sie im Prozess.
Dieser Argumentation der Muslimin schloss sich das Gericht nicht an. Den Antrag auf Amtsenthebung lehnten die Richter aber ab, da die Weigerung, das Kopftuch während der Verhandlung abzunehmen, keine gröbliche Amtspflichtverletzung darstelle. Vielmehr sei die Weigerung, das Kopftuch während der Gerichtsverhandlung abzunehmen, eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes. Daher sei die Streichung von der Schöffenliste gerechtfertigt und unanfechtbar.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat im März 2021 ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse Kleidung verbietet. Dem Entwurf der Landesregierung stimmten am die Regierungsfraktionen von CDU und FDP zu. Auch die AfD votierte dafür, während sich die SPD enthielt und die Grünen dagegen stimmten.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gebe es keine gesetzlichen Regelungen zur religiös und weltanschaulich neutralen Kleidung, heißt es in dem Text.