Drei Musliminnen klagten vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) gegen das Kopftuchverbot an belgischen Schulen. Ihre Klage wurde abgewiesen. Das Verbot verstöße nicht gegen das Recht auf Religionsfreiheit.
Drei junge belgische Musliminnen sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen ein Kopftuchverbot an ihrer Schule gescheitert. Wie das Gericht in Straßburg am Donnerstag feststellte, verstößt das Neutralitätskonzept des flämischen Bildungssystems, das das Tragen sichtbarer Glaubenssymbole generell verbietet, nicht gegen den Schutz der Religionsfreiheit.
Hintergrund des Streits war ein Beschluss des öffentlichen Schulträgers im Norden Belgiens von 2009, der das Tragen auffälliger religiöser Zeichen im Rahmen schulischer Aktivitäten untersagte, ausgenommen im Religionsunterricht.
Die Eltern der Klägerinnen hatten der betreffenden Ordnung der weiterführenden Schule zugestimmt, waren dann aber im Namen ihrer Töchter gegen das Verbot vorgegangen. In erster Instanz bekamen sie Recht; ein Berufungsgericht in Antwerpen hob das Urteil jedoch auf.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2015, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an deutschen Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In Frankreich hingegen wurde das Tragen sichtbarer religiöser Symbole in Schulen bereits 2003 untersagt. Im Sommer letzten Jahres wurde zudem das Tragen von Abayas verboten. (KNA, iQ)