Hamburg

Gesichtsverhüllung an Schulen wird verboten

Verschleierung im Unterricht ist in Hamburg künftig nicht mehr erlaubt. Neben den Regierungsfraktionen stimmen auch CDU und AfD für das Verbot. Doch seien nur zehn Fälle bekannt.

16
05
2024
Verhüllungsverbot Niqab
Verhüllungsverbot - Schweiz © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

An Hamburgs Schulen wird Gesichtsverhüllung im Klassenraum offiziell verboten. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

Durch die Gesetzesänderung werden Kopfbedeckungen, die das Gesicht vollständig verschleiern, untersagt. “Schule und Gesichtsverhüllung verträgt sich nicht”, sagte der Schulexperte der SPD-Fraktion, Nils Hansen. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig. Er verwies darauf, dass das an Hamburgs Schulen bereits gelebte Praxis sei. Die Schulen bräuchten aber Rechtssicherheit.

In dem Antrag hieß es konkret, mit dem Verbot der Gesichtsverhüllung auf formal-gesetzlicher Ebene werde den Vorgaben des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts entsprochen. Das Gericht hatte 2020 entschieden, dass einer damals 16-jährigen muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden könne, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle.

Nur zehn Fälle bekannt

Aktuell seien in der Hansestadt etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchten. “Ja, das sind Einzelfälle. Und trotzdem braucht es dafür eine gesetzliche Regelung”, betonte Hansen. Das Tragen von Kopftüchern, aber auch von Schutzmasken aus Infektionsgründen sei weiterhin möglich. Schülerinnen und Schüler bräuchten dazu auch künftig kein Attest und keinen Antrag.

Verschleierung im Schulunterricht wird in Deutschland immer wieder diskutiert. Weil die Bundesländer für Bildung zuständig sind, ist das Thema uneinheitlich geregelt. Bayern und Niedersachsen hatten die vollständige Gesichtsverhüllung 2017 als erste Bundesländer durch Änderungen ihrer Schulgesetze untersagt.

Länder wollen Einzelfälle nicht dramatisieren

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ließ die Debatte um ein Verschleierungsverbot 2020 in mehreren anderen Bundesländern aufleben. In Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein traten entsprechende Verschärfungen der Schulgesetze noch im selben Jahr in Kraft. Auch Rheinland-Pfalz ergänzte 2020 sein Schulgesetz, um nach Angaben des Bildungsministeriums “das bereits bestehende Verbot der Vollverschleierung rechtlich abzusichern”.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit damit, Einzelfälle nicht aufbauschen zu wollen. Vollverschleierung sei an Schulen nicht erwünscht, bei den Schulgesetzen gebe es jedoch keinen Anlass zur Verschärfung. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Es gibt leider genug Anlässe zur Verschärfung. Und dem muss selbstverständlich Rechnung getragen werden. Ganz ohne wenn und aber. Klare Richtlinien und Vorgaben erleichtern alles. Wer weiß, was demnächst den Hamburger Hardlinern und Extremisten aus dem islamischen Spektrum sonst noch einfällt, das für Unruhe und Aufruhr sorgen soll. Gesichtsverhüllungen haben gerade an Schulen und Bildungseinrichtungen nichts verloren. Auch wenn versucht wird, vor allem jungen TikTok-Nutzern (m/w/d) ständig anderes einzureden und angebliche Regeln - bei "richtigem" Koran-Verständnis - raffiniert vorzugaukeln. In Deutschland wird das Ganze auch nicht ständig diskutiert oder als Debatte wiederbelebt. Für die meisten Bürger und Bürgerinnen stellt sich das eher wie kalter Kaffee dar, den man abgehakt hat und nicht mehr haben will. Politik und Justiz greifen wohl auch immer stringenter durch, wo es sinnvoll und wirklich angebracht ist. Und über allem ruht der Segen Gottes.
16.05.24
2:01