Debatte

Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht? – Islamrat kritisiert Lehrerverband

Der Deutsche Lehrerverband drängt auf eine staatliche Ausbildung von Islamlehrern in allen Bundesländern. Dies stößt bei Muslimen auf Kritik.

20
05
2024
Symbolbild: Religionsunterricht, Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU
Symbolbild: Islamunterricht, Wahlpflichtfach, IRU

In einer aktuellen Debatte fordert der Deutsche Lehrerverband eine staatliche Ausbildung von Islamlehrern in allen Bundesländern für den Schulunterricht. Verbandspräsident Stefan Düll betont in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass ein Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht notwendig sei.

Düll argumentiert, dass viele muslimische Eltern den verpflichtenden Ethikunterricht nicht als ausreichend empfinden. Diese Eltern wünschen sich vielmehr eine islamische Unterweisung für ihre Kinder unter staatlicher Kontrolle, um sicherzustellen, dass die vermittelten Werte mit den Grundsätzen des Grundgesetzes übereinstimmen und nicht von ausländischen Einflüssen, etwa aus der Türkei oder dem Iran, geprägt sind. Sie haben Bedenken hinsichtlich der Qualität und der Werte von außerschulischen Angeboten.

Allerdings stößt diese Forderung auf Kritik vom Islamrat. Burhan Kesici, der Vorsitzende des Islamrates, weist auf Anfrage von IslamiQ darauf hin, dass der islamische Religionsunterricht bereits in den Bundesländern unter der Aufsicht der Bildungsministerien steht. Laut Kesici gibt es daher keinen Einfluss aus dem Ausland. Zudem betont er, dass die Ausbildung von islamischen Religionslehrern in Deutschland bereits an vielen Universitäten stattfindet und praktiziert wird.

Kesici unterstreicht, dass es wichtig sei, dass islamische Religionsgemeinschaften Anforderungen an die Lehrer und den Unterricht stellen. „Eine Ausbildung der Lehrkräfte, die konträr zu den islamischen Religionsgemeinschaften und Moscheen unterrichten, ist nicht akzeptabel“, betont Kesici. Es müsse verhindert werden, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Bildungsangeboten kommt.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Islamunterricht unter staatlicher Aufsicht kann späteres Unheil entscheidend verhindern helfen. Da ist die Politik gefragt. Dass sich der Islamrat dagegen ausspricht, überrascht niemanden. Islamische Gepflogenheiten mit ständig neuen Forderungen haben an Schulen nichts verloren. Wenn dies die etablierten Parteien nicht genügend in den Griff bekommen, werden sich viele Wähler anderen Parteien zuwenden, die strengere Maßstäbe anlegen und auf diesem Gebiet keinen toleranten Spaß mit großer Nachsicht und Großzügigkeit verstehen.
21.05.24
3:51
Gerechtigkeit sagt:
(1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Religionsunterricht wird erteilt, wenn er allgemein eingeführt ist und an der einzelnen Schule mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dem entsprechenden Bekenntnis angehören. --> Wichtig: "In Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der Religionsgemeinschaft erteilt" demnach entspricht es nicht der Lehre des Islam, dass der Islam von einem nicht-muslimischem Lehrerverband oder staatlichen Vertretern unterrichtet wird. (2) Das Ministerium erlässt die Unterrichtsvorgaben für den Religionsunterricht im Einvernehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft. Die Zahl der Unterrichtsstunden setzt das Ministerium im Benehmen mit der Kirche oder der Religionsgemeinschaft fest. (3) Lehrerinnen und Lehrer bedürfen für die Erteilung des Religionsunterrichts des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder die Religionsgemeinschaft. Religionsunterricht kann, soweit keine staatlich ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, durch Geistliche, kirchliche Lehrkräfte, von der Religionsgemeinschaft beauftragte Lehrkräfte oder von ausgebildeten Katechetinnen und Katecheten erteilt werden. Sie bedürfen dazu des staatlichen Unterrichtsauftrags und einer Bevollmächtigung durch die Kirche oder Religionsgemeinschaft. --> Ohne die Bevollmächtigung können die Lehrer nicht unterrichten. Somit sollte der Lehrerverband sich keine falschen Hoffnungen machen. "Der Religionsunterricht wird aber nur dann in diesem Sinne wirksam sein, wenn er von den Kirchen und Religionsgemeinschaften selbst legitimiert ist, so wie es unser Grundgesetz und die nordrheinwestfälische Landesverfassung vorsehen. Für die Muslime in unserem Land übernimmt zunächst ein Beirat die Aufgaben der Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner des Landes." --> Demnach ist ein Unterricht, der nicht von der Religionsgemeinschaften legitimitiert ist, unwirksam und auch staatlich abzulehnen. Auf Seiten der Muslime sollte hier auch die Bestrebung übernommen werden, diesem Beiratsmodell zu widersprechen, denn es nur bei den Muslimen gibt. Der Beiratsmodell widerspricht dem Teilhabe und Gleichhaltsgrundsatz.
21.05.24
10:05