Freitagspredigten, 24.05.2024

Wert der Zeit, virtuelle Welt, rechtschaffene Frauen

Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. Jede Woche liefert IslamiQ einen Überblick.

24
05
2024
Freitagspredigt
Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es um Wert der Zeit. Die Zeit schreitet unaufhaltsam voran. Die Lebenszeit sei wie der Besitz: Je mehr die Zeit verstreiche, desto weniger werde sie und desto näher rücke der Tod. Deshalb sei es notwendig, den Wert der Zeit zu erkennen und sie gut zu nutzen. Zeit sei eine von Allahs größten Gaben an den Menschen. Alles gewinne mit der Zeit an Wert und kann mit ihr an Wert verlieren.

Wenn der Mensch ein Leben führe, das mit seinem Lebenssinn übereinstimme, erreiche er die Stufe des würdevollsten aller Geschöpfe. Was der Lebenssinn sei, habe Allah dem Menschen durch den Koran und der Sunna mitgeteilt. Wenn er seine Zeit mit Tätigkeiten vergeudet, die nicht mit seinem Lebenssinn übereinstimmen, könne der Mensch auf die Stufe herabsteigen, die im Koran „asfal-i sâfîlîn“ genannt werde. Das heißt die Stufe des niedrigsten aller Geschöpfe.

Eines Tages wird das Leben, das Allah dem Menschen geschenkt habe, enden. Der Mensch sollte deshalb den Wert der Zeit erkennen und die Zeit nicht mit Tätigkeiten verschwenden, die den Menschen weder hier noch im Jenseits nützen.

Verantwortlichkeiten in der virtuellen Welt

Die Freitagspredigt der Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert die virtuelle Welt. Der Islam sei eine Religion der Werte, die dem Muslim in jedem Lebensbereich den Weg erleuchten und die Verantwortung zeigen. Die Gebote Allahs, die Muslime in ihrem täglichen Leben einhalten müssen, haben auch in den sozialen Medien ihre Gültigkeit.

So sollten Muslime die sozialen Medien  unter Beachtung von Halal und Haram nutzen, indem sie ihre moralischen Werte schützen und weder die Würde noch die Rechte und Freiheiten anderer Menschen verletzen. Denn bei einer Lüge oder einer Täuschung gebe es keinen Unterschied zwischen real und virtuell. Eine Lüge bleibe eine Lüge; eine Täuschung sei nach wie vor eine Täuschung.  Wenn Muslime sich mit gefälschten Benutzerkonten und Pseudonymen eine virtuelle Identität schaffen, zeigen sie Verhaltensweisen, die sie im wirklichen Leben nicht zeigen können. Wenn sie glauben, dass dies der Aufmerksamkeit von Allah entgeht, sollten sie dem Verständnis von „Allah“ nochmals überdenken. Es spiele keine Rolle, ob sie mündlich oder schriftlich geäußert werde. Lästerei sei Lästerei; Verleumdung sei Verleumdung; Beleidigung sei Beleidigung.

Rechtschaffene Frauen

In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geht es um rechtschaffene Frauen. Im Islam bestehe kein Unterschied zwischen Mann und Frau. Die einzige Überlegenheit im Islam sei durch die  Ehrfürchtigkeit gegeben. Die Geschichte des Islams sei Zeuge von vielen bekannten und unbekannten rechtschaffenen Frauen wie Hadîdscha (r)Aischa (r), Rabia al-Adawiyya, as-Sayyida Nafisa und Zubayda Hatun, die Frau des Kalifen Harun ar-Raschid.

Auch heute gebe es viele rechtschaffene Frauen unter den Gottesfreunden, die ein Leuchtturm darstellen, die nicht nur im stillen Kämmerlein sich mit Ibadat beschäftigen, sondern maßgeblich zur Verbesserung der folgenden Generationen beitragen, indem sie unzähligen Schülerinnen und Studentinnen Orientierung geben und sie in islamischer Lehre ausbilden.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.

Leserkommentare

EVERGREEN sagt:
In der Freitagspredigt des VIKZ heißt es, im Islam bestehe kein Unter- schied zwischen Mann und Frau. Das entspricht nicht den Tatsachen. Nur einige Belege : 1] Obwohl im Koran nichts von einem Kopftuchgebot steht (an den ein- schlägigen Koranstellen geht es um ganz Anderes!), gebieten die mei- sten Imame das Kopftuch. Eine Frau muss sich als Muslimin outen, Männer müssen das nicht. Frauen werden somit einer Sozialkontrolle ausgesetzt. Das ist eine Ungleichbehandlung, also Diskriminierung. 2] Muslime dürfen auch Jüdinnen und Christinnen heiraten. Aber Musli- minnen dürfen nur Muslime heiraten. Auch dies eine krasse Ungleich- behandlung und Diskriminierung. 3] Nach muslimischem Recht dürfen Muslime mehrere Frauen haben; aber eine Muslimin nur einen einzigen muslimischen Mann. Auch hier eine krasse Ungleichbehandlung. 4] Auch das islamische Erbrecht enthält diskriminierende Elemente. 5] Muslimische Männer sind verpflichtet, am Freitagsgottesdienst teil- zunehmen. Bei Frauen kommt es nicht so drauf an. Wollen sie den- noch teilnehmen, dann nur ganz hinten und abgesperrt vom Gottes- dienstraum. Ebenfalls eine Ungleichbehandlung. Das Grundgesetz gebietet in Artikel 3 (3) : „ Niemand darf wegen seines Geschlechts … benachteiligt oder bevorzugt werden. „ Diskriminierung muss beendet werden.
24.05.24
20:29