Das UN-Kriegsverbrechertribunal hat den Antrag von Ratko Mladić auf vorläufige Freilassung abgelehnt. Mladić, der wegen Völkermords lebenslang in Haft ist, darf weder vorzeitig entlassen noch seine Strafe in Serbien absitzen.
Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag hat einen Antrag des ehemaligen bosnisch-serbischen Armeechefs Ratko Mladić auf vorläufige Freilassung aus „humanitären Gründen“ abgelehnt. Mladić, der eine lebenslange Haftstrafe wegen Völkermords an den Bosniaken und anderer Kriegsverbrechen verbüßt, wollte seine Strafe in Serbien absitzen. Der Internationalen Strafgerichtshöfe entschied, dass Mladić weder vorzeitig entlassen noch seine Strafe in Serbien fortsetzen darf. Als erstes berichtete „Bosnia-Reports Germany“ darüber.
In seinem Antrag hatte Mladić behauptet, dass seine Krankheit in der Haft nicht angemessen behandelt werde und er in Serbien eine bessere Gesundheitsversorgung erhalten würde. Außerdem beklagte er die Sprachbarriere, der er derzeit in der niederländischen Haftanstalt ausgesetzt sei.
Gerichtspräsidentin Graciela Gatti Santana erklärte in ihrer Entscheidung, dass Strafen in Staaten verbüßt werden müssen, mit denen die Vereinten Nationen entsprechende Vereinbarungen getroffen haben, und dass Serbien keine geeignete Option sei. „Da Mladić erst etwa 13 Jahre seiner lebenslangen Haftstrafe verbüßt hat, hat er noch nicht die Voraussetzungen für eine vorzeitige Entlassung erfüllt“, fügte sie hinzu.
Der 82-jährige Mladić hat seit seiner Inhaftierung in den Niederlanden mehrere schwere gesundheitliche Probleme gehabt, darunter zwei Schlaganfälle und einen Herzinfarkt. 2020 wurde er auch am Darm operiert. Seine Anwälte behaupten wiederholt, dass er nicht angemessen behandelt werde und seine Gesundheitsprobleme unterschätzt würden.
Gatti Santana sagte, dass die neuesten medizinischen Überwachungen, die sie von der UN-Hafteinheit erhalten habe, zeigten, dass sich Mladić Zustand derzeit stabilisiert habe und sich signifikant verbessert habe. „Aufgrund der vorliegenden Informationen bin ich der Ansicht, dass die geltend gemachten humanitären Gründe derzeit nicht stichhaltig sind und dass Mladic alle notwendige Pflege in der UN-Hafteinheit erhält. Daher halte ich den Antrag (auf Entlassung nach Serbien) für unbegründet“, sagte sie.
Sie fügte hinzu, dass Mladić so schnell wie möglich alle von ihm angeforderten medizinischen Unterlagen erhalten und weiterhin Zugang zu Übersetzungsdiensten in seiner Muttersprache haben solle.
Mladić wurde im Juni 2021 wegen des Völkermords an Bosniaken in Srebrenica, der Verfolgung von Bosniaken und Kroaten im gesamten Land während des Genozids, der Terrorisierung der Bevölkerung Sarajevos durch Beschusses und Scharfschützenfeuers während der Belagerung der Stadt sowie der Geiselnahme von UN-Friedenstruppen verurteilt.