Karlsruhe

Urteil zu den Drohschreiben des „NSU 2.0“ ist rechtskräftig

Mit NSU-Drohungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Das Frankfurter Landgericht verurteilte ihn zu fast sechs Jahren Haft. Anderthalb Jahre später ist das Urteil rechtskräftig.

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05
2024
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Symbolbild: Gericht, rassistische Chatgruppe, Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Gericht, rassistische Chatgruppe, Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Haftstrafe gegen den Verfasser der sogenannten „NSU 2.0“-Drohschreiben ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mitteilte, änderte der dritte Strafsenat den Schuldspruch des Frankfurter Landgerichts geringfügig und verwarf die Revision im Übrigen. Das Landgericht hatte den Mann im November 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole, Beleidigung, versuchter Nötigung und Bedrohung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Der aus Berlin stammende Mann hatte per E-Mail, Fax und SMS eine Serie von hasserfüllten Drohschreiben an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet. Zu den Adressaten gehörten Satiriker Jan Böhmermann, Moderatorin Maybrit Illner und Kabarettistin Idil Baydar. Begonnen hatte die Serie im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız und ihre Familie. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet – in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

Lediglich einen Fall wertete das höchste deutsche Strafgericht nun anders als das Landgericht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – das Landgericht hatte ihn als tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte eingestuft. Das Strafmaß änderte sich dadurch nicht. (dpa/iQ)