Ein Psychiatriezentrum der AWO erteilt einer Muslimin kurz vor dem Vorstellungsgespräch eine Absage. Grund dafür ist ihr Kopftuch. Kein Einzelfall.
Eine junge Muslimin aus Niedersachsen hat sich bei der AWO beworben und wurde aufgrund ihres Kopftuchs abgelehnt. Die islamfeindliche Absage des AWO Psychiatriezentrums in Königslutter geht derzeit auf den sozialen Medien viral.
Demnach bewarb sich eine 26-jährige muslimische Psychologin für eine Stelle im Psychiatriezentrum. Zuvor reichte sie ihre Bewerbungsunterlagen mit einem Foto ein, auf dem sie mit einem Kopftuch zu sehen ist.
Als sie nach 70 Kilometern Anfahrt zum Termin erschien, wurde ihr noch vor Beginn des Vorstellungsgesprächs mitgeteilt, dass sie mit einem Kopftuch nicht arbeiten dürfe. Somit war das Vorstellungsgespräch bereits beendet, und sie musste die Heimreise antreten. Auf die Frage, ob auch muslimische Patienten ihr Kopftuch ablegen müssen, wenn sie im AWO-Zentrum behandelt werden, antwortete der Mitarbeiter mit einem „Ja!“. Den Vorfall teilte die junge Muslimin auf den sozialen Medien.
Für die junge Muslimin war dies ein Schock, da die AWO aufgrund ihrer Bewerbungsunterlagen bereits wusste, dass sie ein Kopftuch trägt.
Eine IslamiQ-Anfrage an die AWO wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags noch nicht beantwortet. Muslimische Bewerberinnen haben es beim Zugang zum Arbeitsmarkt besonders schwer. Dies bestätigte auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das feststellt, dass Arbeitgeber das Tragen religiöser Symbole unter bestimmten Bedingungen verbieten dürfen. Dieses Urteil führt jedoch häufig zu Diskriminierungen von Musliminnen mit Kopftuch.