Bielefeld

Kopftuch oder Amt? – Ehrenamtliche Richterin steht vor der Wahl

Erneut steht das Kopftuchverbot für Richterinnen in NRW im Fokus. In einem aktuellen Fall muss sich eine ehrenamtliche Richterin zwischen ihrem Amt und ihrem Kopftuch entscheiden. Andernfalls droht ihre Streichung von der Schöffenliste.

08
06
2024
Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine muslimische ehrenamtliche Richterin in Bielefeld steht vor einer schwierigen Entscheidung. Sie erhielt kürzlich eine offizielle Mitteilung vom Amtsgericht, die sie auffordert, während ihrer richterlichen Tätigkeit kein Kopftuch zu tragen. Diese Aufforderung basiert auf dem § 2 des Justizneutralitätsgesetzes NRW.

In der Mitteilung heißt es, dass sie verpflichtet sei, im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Symbole zu tragen, die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse, weltanschauliche oder politische Auffassung zum Ausdruck bringen. Während der Hauptverhandlung am 12. April 2024 habe sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch getragen, was der Neutralitätspflicht widerspreche. Die Richterin muss nun mitteilen, ob sie zukünftig bei Sitzungen auf das Tragen des Kopftuchs verzichten kann. Andernfalls droht ihre Streichung von der Schöffenliste.

Die betroffene Muslimin versteht die Entscheidung nicht, da sich mit einem Kopftuch für diesen Amt bewarb und auch während der Fortbildung ein Kopftuch trug. Doch damals wurde kam das Kopftuch nie Wort. Sie werde nun eine Stellungnahme vorbereiten und hoffe auf ein positives Ergebnis. „Ich möchte, das Frauen mit Kopftuch auf der Arbeit und in der Gesellschaft nicht mehr ausgegrenzt werden, sondern gleichberechtigt gesehen werden“, erklärt sie gegenüber IslamiQ. Die Entscheidung der Richterin wird in den kommenden Wochen erwartet und dürfte die Diskussion über religiöse Symbole in staatlichen Institutionen erneut entfachen.

Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im März 2021 ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse Kleidung verbietet, um die Unabhängigkeit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gab es keine gesetzlichen Regelungen zur religiös und weltanschaulich neutralen Kleidung. Das Oberlandgericht in Hamm hat nun im April erklärt, dass diese Regelung auch glei­cher­ma­ßen für Schöf­fin­nen gelte.

Leserkommentare

Minimalist sagt:
Deutschland braucht auf Richterbänken keine weibliche Zurschaustellung oder Präsentation des Islam und seiner Verhüllungskapriolen. Gerade im Justizbereich wären diese mehr als obsolet und völlig aus der Zeit gefallen. Viele würden sowieso die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz anzweifeln, wenn solchen muslimischen Glaubenstraditionen mit islamischer Kopftuch-Symbolik wirklich Zugang zu Gerichssälen gewährt würde. Derartigen Bestrebungen und Versuchen auf islamische Einflußnahme im Justizbereich muß schon im Ansatz glasklar Einhalt geboten und ein Riegel vorgeschoben werden. Der Islam hatte und hat im deutschen Gerichtssaal nichts verloren. Wenn noch finale Gesetzesregeln fehlen sollten, dann müssen sie eben geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass immer wieder uneinsichtige Islambefürworter ihren Kopf durchsetzen wollen und das Thema des Kopftuch-Islam vehement in den Medien entfachen und hochkochen wollen. Die meisten Leute im Land haben dieses Thema ausserdem total satt und kein Verständnis mehr dafür. Religionsfreiheit ist ein schönes Recht. Dieses hat jedoch in deutschen Landen auch Grenzen. In den islamischen Ländern gibt es dieses Recht überhaupt nicht. Auf Schöffenlisten müssen dann eben Streichungen vorgenommen werden, wenn islamische Anwandlungen nicht gelassen werden können. Und zudem gilt sowieso: Scharia-Justiz - in welcher Form auch immer - ist hier ein absolutes No-Go.
08.06.24
21:58