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Bayern

Nach Urteil – Antisemitismusbeauftragter will Pro-Palästina-Slogan verbieten

Um die Strafbarkeit des Pro-Palästina-Slogans „From the river to the sea“ gibt es weiter Debatten. Der Antisemitismusbeauftragte Spaenle fordert ein striktes Vorgehen.

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From the river to the sea Slogan © Shutterstock
From the river to the sea Slogan © Shutterstock

Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle fordert ein grundsätzliches Verbot des bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendeten Slogans „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“). Er sprach sich am Freitag für eine Änderung des Strafgesetzbuches aus und reagierte damit auch auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Vortag.

Der VGH hatte dabei in einem konkreten Einzelfall ein pauschales Verbot des Slogans für rechtswidrig erachtet und gab damit der Beschwerde einer Frau statt, die für den kommenden Montag (1. Juli) eine Demonstration in München angemeldet und auch Plakate mit der Aufschrift angekündigt hat. Die Stadt erließ jedoch die Auflage, die Parole nicht zu verwenden, weil damit der Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege. Der VGH argumentierte aber, ob die Verwendung des Slogans einen Straftatbestand erfülle, hänge vom Einzelfall und insbesondere davon ab, ob ein erkennbarer Bezug zur Terrororganisation Hamas oder anderen verbotenen Vereinigungen vorliege.

„Strafrecht muss zugeschärft werden!

Spaenle argumentierte hingegen, das Existenzrecht Israels ist für ihn „weder diskutier-, noch verhandelbar“. Die Formulierung „From the river to the sea“ ist für ihn eindeutig inhaltlich belegt – und zwar mit der Forderung nach der Auslöschung des Staates Israel. „Da können wir nicht zuschauen. Um das zu verhindern, müsse das Strafrecht entsprechend zugeschärft werden“, sagte Spaenle. Die Forderung solle im Zuge der aktuellen Debatte, das Strafgesetzbuch bezüglich israelbezogener Straftatbestände zu ändern beziehungsweise zu präzisieren, umgesetzt werden.

Der Antisemitismusbeauftragte hat mit Unverständnis auf die VGH-Entscheidung reagiert und sein Bedauern bekundet, dass offensichtlich die Bedeutung der Formel noch nicht überall verstanden werde. „Das ist ein Kampfbegriff gegen die Existenz Israels.“ Deutschland und Bayern hätten eine besondere Verantwortung für jüdisches Leben und für den Staat Israel. (dpa, iQ)