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Bundesamt für Verfassungsschutz

364 Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich innerhalb von eineinhalb Jahren mit 739 Fällen beschäftigt, in denen es Hinweise auf mögliche rechtsextremistische Einstellungen und Aktivitäten in Sicherheitsbehörden gab.

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07
2024
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Sachsen, Rechtsextremismus bei der Polizei: Schüler wird suspendiert (c)shutterstock, bearbeitet by iQ
Sachsen, Rechtsextremismus bei der Polizei: Schüler wird suspendiert (c)shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat sich innerhalb von eineinhalb Jahren mit 739 Fällen beschäftigt, in denen es Hinweise auf mögliche rechtsextremistische Einstellungen und Aktivitäten in Sicherheitsbehörden gab. In rund jedem zweiten Fall (49 Prozent) seien tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gefunden worden, stellt der Verfassungsschutz in seinem aktuellen Lagebericht zu Rechtsextremisten in den Sicherheitsbehörden fest. Der Bericht betrachtet den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022.

Am häufigsten festgestellt wurden den Angaben zufolge extremistische Äußerungen in sozialen Medien oder Chats, politisch motivierte Beleidigungen sowie Kontakte zu oder Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen und Parteien oder deren Unterstützung. Nur in wenigen Fällen seien gewaltorientierte Handlungen aufgefallen.

Mindesten 364 Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden

Von den insgesamt 364 Beschäftigten, bei denen es demnach konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gab, waren 175 bei den Bundessicherheitsbehörden beschäftigt. 189 Fälle entfielen laut Bericht auf die Landesbehörden. Das Bundesinnenministerium weist allerdings darauf hin, dass sich sowohl bei den Verdachtsfällen als auch bei den Fällen, in denen sich tatsächliche Anhaltspunkte fanden, jeweils zu mehr als der Hälfte um Fälle handelt, die bereits im zurückliegenden Lagebericht ausgewiesen wurden. Grund dafür sei die bislang oft lange Dauer der Disziplinar- und arbeitsrechtlichen Verfahren. Für den Bund könnten diese durch die am 1. April in Kraft getretene Reform des Bundesdisziplinargesetzes beschleunigt werden.

„Es sind gemessen an mehr als 384 000 Beschäftigten allein im Bund wenige Fälle“, betont Faeser. Trotzdem sei es wichtig, dass hier genau hingeschaut werde. Durch die gute Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesbehörden seien auch extremistische Sachverhalte entdeckt worden, die dem Verfassungsschutzverbund bisher unbekannt gewesen seien, berichtet BfV-Präsident Thomas Haldenwang. (dpa/iQ)