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Nordrhein-Westfalen

Muslimin legt Beschwerde gegen Kopftuchverbot im Schöffenamt ein

In Nordrhein-Westfalen wurde eine ehrenamtliche Richterin aufgrund ihres Kopftuches vom Dienst ausgeschlossen. Gegen diese Entscheidung will sie nun klagen und zieht sie vor das Bundesverfassungsgericht. 

06
07
2024
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Ehrenamtliche Richterin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Ehrenamtliche Richterin mit Kopftuch © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Eine muslimische Pädagogin aus Nordrhein-Westfalen darf ihr Amt als Schöffin (ehrenamtliche Richterin) nicht antreten, weil sie ein Kopftuch trägt. Gegen diesen Ausschluss hat sie nun gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt.

„Das Kopftuchverbot für ehrenamtliche Richterinnen verletzt die Betroffene in ihrer Religionsfreiheit und ist diskriminierend. Kopftuchtragende muslimische Frauen sind Teil unserer Gesellschaft und sollten durch Schöffinnen repräsentiert werden“, erklärte Soraia Da Costa Batista, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF.

Die Muslimin wurde 2023 zur Jugendschöffin für den Zeitraum 2024 bis 2028 gewählt. Nachdem sie mitteilte, dass sie ihr Kopftuch aus religiösen Gründen auch während der Hauptverhandlungen nicht ablegen könne, beantragte das Amtsgericht (AG) Dortmund ihre Amtsenthebung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Das OLG lehnte die Amtsenthebung ab, erklärte jedoch, dass Schöffinnen während der Verhandlungen keine religiösen Symbole tragen dürfen. Das AG Dortmund folgte dieser Auffassung und strich die Beschwerdeführerin von der Schöffinnenliste.

Aktuelle Rechtslage in NRW

Der nordrhein-westfälische Landtag hat im März 2021 ein Gesetz beschlossen, das Richtern, Staatsanwälten sowie anderen Justizbeschäftigten religiöse Kleidung verbietet. Das Gesetz zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Neutralität der Justiz zu sichern. Bislang gebe es keine gesetzlichen Regelungen zur religiös und weltanschaulich neutralen Kleidung. Mit dem neuen Gesetz stelle NRW alle Menschen, die sichtbar ihre Religion ausüben, als potenziell unvoreingenommen dar. Empirische Belege für diese Annahme fehlen allerdings.

Schöffinnen repräsentieren die Gesellschaft und sollen ohne juristische Vorkenntnisse ihre Lebenserfahrung einbringen. Staatliche Neutralität sei für das GFF kein angemessener Maßstab, da Schöffinnen ein Ehrenamt ausüben in Gerichtsverhandlungen als Vertreter der Gesellschaft aufgrund ihrer Kleidung eindeutig erkennbar seien. Mit derVerfassungsbeschwerde möchte man diese diskriminierende Regelung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen und ein Grundsatzurteil für die Religionsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung erreichen.