Im Juli und Oktober des vergangenen Jahres hat ein Mann Koranschriften verbrannt und vor die DITIB-Moschee in Maulbronn geworfen. Nun wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
Im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres erschütterten zwei Vorfälle die DITIB-Moschee in Maulbronn. Ein 51-Jähriger aus dem östlichen Enzkreis hat gestanden, Koranschriften verbrannt und diese anschließend auf den Platz vor der Moschee geworfen zu haben. Nun wurde er vom Maulbronner Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.
„Ja, die Vorwürfe stimmen. Ich habe Mist gebaut und kann auch nicht erklären, was mich damals geritten hat. Für meine Tat kann ich mich nur entschuldigen“, erklärte der Angeklagte reumütig am Mittwoch während der Verhandlung. Die Anklage lautete auf „öffentliche Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ gemäß Paragraf 166 des Strafgesetzbuches, auch bekannt als „Gotteslästerungsparagraf“.
Trotz des der Anklage entschied sich der Richter für eine vergleichsweise milde Strafe: 5850 Euro, verteilt auf 90 Tagessätze à 65 Euro. Diese Entscheidung fiel aufgrund der vollen Geständigkeit des Beschuldigten, seiner gezeigten Reue und seiner schriftlichen sowie mündlichen Entschuldigung an die DITIB-Moschee.
Die erste Tat ereignete sich am 8. Juli 2023, als ein teilweise verbrannter Koran aus einem fahrenden Fahrzeug auf das Gelände der DITIB-Moschee in Maulbronn geworfen wurde. Ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe verlief zunächst im Sande, da kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.
Der zweite Vorfall am 15. Oktober 2023 brachte schließlich den Durchbruch: Überwachungskameras zeichneten die Tat auf, wobei das Kennzeichen des Fahrzeugs des Täters sichtbar wurde. Die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte, dass diese Aufnahmen entscheidend für die Ermittlung und letztlich die Verhaftung des Täters waren.