Frankreich

Menschenrechtler kritisieren Kopftucherbot für französische Athletinnen

In Frankreich sind Staat und Religion traditionell strikt getrennt. Das wirkt sich auch auf die olympischen Wettbewerbe in Paris aus. Amnesty International wertet dies als einen Akt offener Diskriminierung.

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07
2024
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Olympia, Sportkopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Kurz vor Beginn der Olympischen Spiele in Paris (26. Juli bis 11. August) wirft Amnesty International dem Gastgeberland Frankreich eine „rassistische Diskriminierungskampagne“ gegen muslimische Frauen vor. Hintergrund ist ein vom Sportministerium verhängtes Verbot für französische Athletinnen, das ihnen das Tragen eines Kopftuchs bei Olympia untersagt. „Frankreichs Behörden, Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen“, forderte Amnesty-Expertin Katharina Masoud am Dienstag.

Kopftuchverbot bei Olympia

Das Verbot, jegliche Form von religiöser Kopfbedeckung zu tragen, gehe weit über die Olympischen Spiele hinaus, kritisierte die Menschenrechtsorganisation. So seien in Frankreich im Fußball, Basketball und Volleyball Hidschabs auf Profi- und Amateurebene verboten. Viele Frauen seien dadurch nicht nur vom Breitensport ausgeschlossen, sondern hätten auch keinen Zugang zu Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, um olympisches Niveau zu erreichen.

Das französische Kopftuchverbot bei Olympia wertet Amnesty überdies als offenen Bruch olympischer Bestimmungen sowie internationaler Menschenrechtsverträge. Das Gebot der staatlichen Neutralität werde instrumentalisiert, um muslimische Frauen und Mädchen zu diskriminieren, so der zentrale Vorwurf.

Frankreichs Sportministerin Amelie Oudea-Castera hatte ihr Vorgehen mit der Verfassung begründet. „Unsere Verfassung beinhaltet die religiöse Neutralität von Personen, die Frankreich und den öffentlichen Dienst repräsentieren“, sagte die Ministerin vor einigen Monaten. Dies gelte für jedes „offensichtliche Zeichen religiöser Zugehörigkeit“. (KNA/iQ)