Schon lange wird über ein mögliches Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg und seinen Organisationen in anderen Bundesländern spekuliert. Jetzt hat die Bundesinnenministerin entschieden.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Mittwochmorgen das Islamische Zentrum Hamburg sowie angeschlossene Organisationen verboten. Es propagiere eine „islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland“, begründete Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Diese Ideologie richte sich gegen die Menschenwürde, gegen Frauenrechte und gegen den demokratischen Staat.
Seit Mittwochmorgen finden Durchsuchungen in 53 Objekten in mehreren Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, Berlin und Bayern, statt. Schon Mitte November 2023 hatte es Razzien in sieben Bundesländern gegeben, bei denen Beweismaterial sichergestellt worden war.
Das IZH verbreite als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ in aggressiv-kämpferischer Weise die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in Deutschland, hieß es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. „Mir ist es dabei sehr wichtig, klar zu unterscheiden: Wir handeln nicht gegen eine Religion“, betonte Faeser. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung sei ausdrücklich nicht von dem Verbot berührt.
Ihr Ministerium teilte mit, im Zuge des Verbots würden insgesamt vier schiitische Moscheen geschlossen. In Deutschland existieren schätzungsweise 150 bis 200 schiitische Gemeinden.
Razzien in Zusammenhang mit dem Verbot gab es laut Mitteilung in insgesamt 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.
Das IZH sei eine extremistische islamistische Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, hieß es in der Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Nach den gegen das IZH gerichteten umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen vom vergangenen November hätten sich die schweren Verdachtsmomente erhärtet, sagte Faeser. Die Ideologie des Vereins richte sich gegen Frauenrechte, gegen eine unabhängige Justiz und den demokratischen deutschen Staat.
Das IZH ist nach Einschätzung des Verfassungsschutzes ein schiitisch-islamistischer Verein. Der Verein ist demnach darauf ausgerichtet, die islamische Lehre, so wie sie dem Religionsverständnis der iranischen Führung entspricht, zu verbreiten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält das IZH neben der Botschaft für „die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland“.
Grundsätzlich werden Vereine dann verboten, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, sie sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung. Auf das IZH treffen nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums alle drei Gründe zu.
Seit Jahren gibt es Forderungen nach einer Schließung des IZH. Auch der Bundestag hatte die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, „ob und wie das Islamische Zentrum Hamburg als Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland geschlossen werden kann“. Die Hamburgische Bürgerschaft forderte ebenso die Schließung des Zentrums. (dpa, iQ)