Analyse

30 Jahre Berichterstattung über Rassismus in Deutschland

In einer Untersuchung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors wird die Berichterstattung über Rassismus in Deutschland beleuchtet. Nun liegen bereits die ersten Ergebnisse vor.

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07
2024
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Diskriminierung
Symbolbild: TV © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Die Berichterstattung über Rassismus in deutschen Medien hat in den letzten 30 Jahren zugenommen, doch bleibt das Thema oft weiterhin ein Randphänomen – so die Ergebnisse des Fokusberichtes des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors. Schlagzeilenträchtige Ereignisse wie die jüngsten Vorfälle auf Sylt oder in Grevesmühlen dominieren die Diskussion, während alltägliche Formen von Rassismus weniger Beachtung finden.

Der neue Fokusbericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), „Zwischen Anerkennung und Abwehr: (De-)Thematisierungen von Rassismus in Medien, Recht und Beratung“, untersucht die Veränderungen und bestehenden Lücken in der Berichterstattung. NaDiRa verwende dabei verschiedene Forschungsansätze, um umfassende Antworten zu liefern.

Eine detaillierte Analyse (basierend auf über 42.000 Artikeln) der Rassismus-Berichterstattung in der Süddeutschen Zeitung, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der taz von 1990 bis 2021 bildet einen zentralen Bestandteil des Berichts.

Neben der Medienanalyse beleuchtet der Bericht auch den Umgang mit Rassismus im Rechtssystem und in Beratungsstrukturen. Hierfür seien gerichtliche Entscheidungen verschiedener Instanzen und Gerichtsbarkeiten ausgewertet sowie 15 Interviews zu den Herausforderungen im Beratungsfeld geführt worden. In beiden Bereichen zeige sich, dass Rassismus zunehmend anerkannt werde. Kritisch bleibe jedoch das eingeschränkte Rassismusverständnis in der Rechtsprechung sowie die finanzielle Unsicherheit in der Beratungsarbeit.

Zentrale Ergebnisse des Berichts

Die Berichterstattung über Rassismus in den Medien werde häufiger thematisiert und explizit benannt, konzentriere sich jedoch oft auf einzelne aufsehenerregende Fälle. Dies führe dazu, dass alltägliche Formen von Rassismus weniger Beachtung fänden und somit ein verzerrtes Bild der Realität entstehe.

Im Bereich des Rechts gebe es eine eingeschränkte Definition von Rassismus im deutschen Rechtssystem, welche nicht alle Formen rassistischer Gewalt und Diskriminierung umfasse. Diese Begrenzung erschwere eine umfassende juristische Auseinandersetzung mit dem Thema und lasse viele Betroffene ohne ausreichenden rechtlichen Schutz.

Die Beratungsstellen, die sich mit den Folgen von Rassismus auseinandersetzen, seien stark von Fördergeldern abhängig. Diese finanzielle Unsicherheit führe zu fehlender Nachhaltigkeit und schwierigen Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden, was die Qualität und Kontinuität der Beratungsangebote beeinträchtige.