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Nordrhein-Westfalen

Expertenbericht rät Landtag zu Maßnahmen gegen Extremismus

Ein Rechtsprofessor hat im Auftrag des Landtags in NRW dessen Möglichkeiten beim Vorgehen gegen Extremisten unter den Beschäftigten bei Fraktionen oder Abgeordneten analysiert.

04
08
2024
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Symbolbild: AfD
Symbolbild: AfD © shutterstock, bearbeitet by iQ

Ein Rechtsgutachten rät dem Landtag in Nordrhein-Westfalen dringend, Grundlagen für ein Vorgehen gegen extremistische Fraktions- und Abgeordnetenbeschäftigte zu schaffen. Nach aktueller Lage könne die Verwaltung „nur sehr eingeschränkte Maßnahmen“ ergreifen, so der vom Landtag beauftragte Rechtswissenschaftler Markus Ogorek in seiner Analyse, die der dpa vorliegt. Die „Rheinische Post“ hatte zuvor über das Papier berichtet.

Der Landtag hatte das Gutachten schon im April in Auftrag gegeben, nachdem Medien über zahlreiche rechtsextreme Mitarbeiter bei der AfD im Bundestag berichtet hatten. Im Juni wurde ein brisanter Fall im nordrhein-westfälischen Landtag bekannt: Ein Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten war laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ 2022 wegen eines antisemitischen Angriffs verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Landtag reagierte aber und erlegte dem Beschäftigten unter anderem ein Betretungsverbot für weite Bereiche des Hauses auf.

In dem 64-seitigen Gutachten taucht dieser Vorgang nur kurz auf. Der Uni-Professor analysiert viel mehr die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Landtags, um auf Extremisten im eigenen Haus zu reagieren. Die Optionen sind demnach dürftig. „Angesichts zahlreicher realer Bedrohungsszenarien besteht Handlungsbedarf“, so Ogorek in seiner Zusammenfassung. Er schlägt unter anderem Änderungen in der Hausordnung vor, um den Zugang zum Landtag oder den Zugriff auf die internen Systeme grundsätzlich zu beschränken – und erst nachträglich zu lockern.

Rechtswissenschaftler rät zu „Verfassungstreueklausel“

Zudem empfiehlt der Professor eine „Verfassungstreueklausel“ in Muster-Arbeitsverträgen, sowie eine häufigere „förmliche Geheimhaltungsverpflichtung“ etwa im Innen- oder Wirtschaftsausschuss. Abgeordneten oder Fraktionen von vorneherein zu verbieten, Beschäftigte mit extremistischen Verbindungen einzustellen, ist laut Ogorek rechtlich übrigens kaum möglich.

Landtagspräsident André Kuper sagte zu dem Gutachten: „Extremisten gehören nicht in Parlamente, denn hier, im Herzen der Demokratie, sind sie besonders gefährlich.“ Der Landtag habe die Sicherheitsvorkehrungen im vergangenen Jahr bereits angepasst. Aber das reiche noch nicht: „Es geht darum, die Handlungsfähigkeit und Wehrhaftigkeit des Landtags zu sichern, wenn Fälle bekannt werden, dass Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen Organisationen angehören oder diese unterstützen, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden.“ (dpa/iQ)