Der Vorstoß von NRW-Innenminister Reul, bei Auskünften zu Straftaten stets auch die Nationalität von Tatverdächtigen anzugeben, stößt auf Skepsis. Nun schließt sich der FDP-Generalsekretär dem Vorstoß an.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert, dass Behörden künftig bei Auskünften über Straftaten generell die Nationalität der Tatverdächtigen nennen. „Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass die Politik das Problem der Ausländerkriminalität ernst nimmt“, sagte Djir-Sarai der „Bild am Sonntag“. Die Behörden sollten deshalb künftig bei Auskünften über Straftaten stets die Nationalität der Tatverdächtigen nennen, um die notwendige Transparenz zu schaffen.
Ein entsprechender Vorstoß des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen hatte Ende Juli Skepsis und Kritik ausgelöst. Dort soll die Polizei nach dem Willen von Innenminister Herbert Reul (CDU) bei Medienauskünften zu Straftaten künftig auch immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Der Deutsche Journalistenverband und der Landesintegrationsrat warnen vor einer Stigmatisierung von Menschen ausländischer Herkunft.
Studien belegten, dass Kriminalität in erster Linie durch sozialen Status, Alter und Geschlecht beeinflusst werde, nicht durch die Herkunft oder Migration, so der Integrationsrat.
Djir-Sarai argumentiert dagegen, mit der Nennung der Nationalität könne man die Situation im Land und Defizite bei der Integration objektiver und rationaler betrachten. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Probleme unter den Teppich gekehrt werden. Das ehrliche Benennen von Ausländerkriminalität ist wichtig, um die bestehenden Herausforderungen entschlossen anzugehen und das Thema nicht den Populisten zu überlassen“, sagte der FDP-Generalsekretär.
Von der Union im Bundestag bekommt Djir-Sarai Unterstützung. „Das wird zwar nicht immer taterheblich sein, dürfte aber häufig dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen. Insofern dient dies einfach auch der Transparenz und Glaubwürdigkeit“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), der „Welt“. Der AfD-Innenpolitiker Martin Hess forderte darüber hinaus, nicht nur die Staatsangehörigkeit zu nennen, sondern auch den Migrationshintergrund von Tatverdächtigen, Verurteilten und Strafgefangenen.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) wies die Annahme zurück, die Strafverfolgungsbehörden würden bewusst die Herkunft von Tatverdächtigen zurückhalten. „Wir sind bereits sehr transparent und nennen die Nationalität auch in den allermeisten Fällen. Es gibt überhaupt keinen Anlass, die Herkunft von Tatverdächtigen zu verheimlichen“, sagte er der „Welt“.
Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Niedersachsen weiterhin nicht in jedem Fall genannt werden. Der bisherige Ansatz habe sich bewährt, Änderungen seien daher nicht geplant, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover mit. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet.
Die Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Polizei ist in einem Runderlass geregelt. Informationen sind laut Ministerium darin sachlich klar verständlich zu fassen und so zu formulieren, dass sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerecht würden. Personenbezogene Daten beteiligter Personen – wie etwa die Herkunft oder Nationalität– könnten nur in Ausnahmefällen genannt werden. Dies hängt etwa mit Persönlichkeitsrechten oder einer Identifizierbarkeit zusammen. Ausnahme könnte demnach beispielsweise sein, wenn die Angaben für eine Fahndung relevant wären. (dpa, iQ)