Freitagspredigten, 09.08.2024

Rechte der Kinder, Öffentlichkeit, Ehe und Scheidung

Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. Jede Woche liefert IslamiQ einen Überblick.

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Freitagspredigt
Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

Die Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) behandelt die Rechte der Kinder. Kinder wurden dem Menschen von Allah anvertraut. Es sei eine Eigenschaft des Gläubigen, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen bewahre. Und es sei eine Eigenschaft des Heuchlers, dass er das in ihn gesetzte Vertrauen missbrauche. Das Vertrauen zu bewahren heiße, dass man die Familie Allah näherbringe.

Die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber beginne schon vor der Geburt, nämlich damit, dass sie aufrichtige und ehrfürchtige Menschen seien und einen Partner mit ebendiesen Eigenschaften finden, damit die Kinder Eltern mit einem guten Charakter haben. 

Eine weitere Verantwortung bestehe darin, die Hochzeit auf gottgefällige Weise zu feiern, damit sich der Segen der Feier auf das Familienleben auswirkt. Das stärke das spirituelle Bewusstsein der Familie, wovon die Kinder profitieren werden. Zu einer gesunden Spiritualität gehöre auch die Ernährung während der Schwangerschaft und danach. Es sei das Recht unserer Kinder, halal und gesund zu essen. Darüber hinaus sollten Kinder mit Liebe erzogen werden und einen schönen Namen besitzen.

Rechte der Öffentlichkeit

Die Freitagspredigt der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert die Rechte der Öffentlichkeit. Diese Rechte seien jene, die allen Individuen der Gesellschaft zugutekommen. Jeder könne sie gleichberechtigt nutzen, und sie werden vom Staat geregelt und geschützt. Öffentliche Güter gehören nicht nur der gegenwärtigen Gesellschaft, sondern auch den kommenden Generationen. Daher sollten Muslime besonders aufmerksam und sensibel damit umgehen. Jede Schädigung einer öffentlichen Ressource verletze die Rechte von Millionen Menschen. Eine individuelle Wiedergutmachung dafür sei nicht möglich.

Der Prophet Muhammad (s) legte zeit seines Lebens großen Wert darauf, die Ressourcen der Öffentlichkeit zu schützen. Besonders ermahnte er die Menschen, auf die Sauberkeit und Ordnung von gemeinsamen Orten wie der Moschee zu achten. In einem anderen Hadith betonte er, dass die Beachtung des öffentlichen Besitzes zu den edlen Handlungen gehöre, die den Menschen ins Paradies führen.

Ehe und Scheidung

Der Verband islamischer Kulturzentren (VIKZ) behandelt in der heutigen Freitagspredigt die Eheschließung und der Scheidung. Nach dem islamischen Selbstverständnis gehöre die Familie zu den wichtigsten und schützenswerten Institutionen. Denn der gesunde Fortbestand der Menschheit im Hinblick auf Körper und Geist hänge von dieser Institution ab. Der Verfall der Familie führe auch zum Verfall einer Gesellschaft. Grundlage dieser Institution bilde daher zweifellos die rechtmäßige Ehe.

Die Ehe sei gemäß dem Islam ein Vertrag, der zwischen einem Mann und einer Frau, bei denen keine islamisch-rechtlichen Ehehindernisse vorliegen, auf Dauer für den Rest ihres Lebens geschlossen werde. Die Eheschließung müsse in Anwesenheit von zwei Zeugen und öffentlich geschlossen werden. Mit der verbalen Scheidung (Talaq) trete auch die religiöse Scheidung ein, egal ob es in Anwesenheit oder Abwesenheit von Zeugen getätigt wird. Wer eine Scheidung dreimal ausspreche, gelte nach den vier Rechtsschulen geschieden. Daher sollten Muslime die Scheidung sowohl von ihre Zunge als auch von seinem Herz fernhalten.

Jeden Freitag blickt die IslamiQ-Redaktion auf die Freitagspredigten der muslimischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und gibt einen Überblick.

Leserkommentare

Marco Polo sagt:
Vier eigene Rechtsschulen legen gemäß islamischer Vorstellungen Regeln für Lebensgestaltung und Wertespektrum muslimischer Lesart fest. Solche Regeln haben aber mit dem allgemeinen Recht, wie es für die Menschheit gilt, nichts zu tun. Genauso gut könnte auch die Scientology-Glaubens-Organisation vier eigene Rechtsschulen - oder auch mehr - betreiben, die ähnlich autoritär und anmaßend agieren. Öffentliche Rechte werden nicht durch private Rechtsschulen erteilt oder legitimiert. Zudem können diese privaten Agierer des Rechts islamischer Machart auch nicht wirklich beanspruchen, für allle Korananhänger verbindliche Festlegungen & Regeln aufstellen zu können.
11.08.24
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