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Nordrhein-Westfalen

Land prüft Lehrerlaubnisse für islamischen Religionsunterricht

Der Prozess gegen einen vermeintlichen Professor und einstigen Islamberater der NRW-Landesregierung hat Folgen. Es kommen Zweifel an der Echtheit von Lehrerlaubnissen auf.

14
08
2024
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Symbolbild: Landtagswahlen in NRW
Symbolbild: NRW © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach einem Betrugsfall lässt das nordrhein-westfälische Schulministerium jetzt alle Lehrerlaubnisse für den islamischen Religionsunterricht prüfen. Das Ministerium bestätigte einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung „Welt“ (Online Dienstag). Laut amtlichen Schuldaten befänden sich zurzeit 271 Lehrkräfte für islamischen Religionsunterricht im Schuldienst des Landes, hieß es aus dem Ministerium. Prüfgegenstand sei, ob die Bevollmächtigungen – die sogenannten Idschaza – Unregelmäßigkeiten aufweisen.

Anlass für die Prüfung war demnach ein Strafverfahren vor dem Duisburger Amtsgericht. Im Zuge dessen habe das Schulministerium Kenntnis von einer gefälschten Lehrerlaubnis im Bereich der Bezirksregierung Münster aus dem Jahr 2019 erhalten.

Nachdem die Bezirksregierung im Herbst 2021 erste Zweifel an der Echtheit der vorliegenden Idschaza hatte und eine Kommission die Fälschung im Dezember 2021 bestätigt hatte, sei die betreffende Lehrkraft nicht mehr im islamischen Religionsunterricht eingesetzt worden. Die Bezirksregierung habe Strafanzeige gestellt und ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Wer die Lehrerlaubnis gefälscht hatte, sei dem Ministerium nicht bekannt.

Ende Juli hatte das Amtsgericht Duisburg einen Hochstapler, der jahrelang auch die NRW-Landesregierung in Islamfragen beraten hatte, wegen Betrugs zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass er Urkunden gefälscht, betrogen und unbefugt akademische Titel genutzt habe. Der 48-Jährige hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Als vermeintlicher Professor und Doktor hatte er Karriere im NRW-Schulministerium und in der Wissenschaft gemacht – dabei hatte er tatsächlich keinen einzigen Abschluss an der Hochschule bestanden. (dpa, iQ)