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Bremen

Neues Konsenspapier sichert islamische Bestattungen in Bremen langfristig

In Bremen leben 50.000 Muslime. Viele von ihnen entscheiden sich für eine Bestattung auf muslimischen Gräberfeldern. Nun soll ein neues Konsenspapier zwischen Land und Muslimen die Bereitstellung von diesen Flächen erleichtern.

06
09
2024
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Islamische Bestattungen Konsenspapier
Islamische Bestattungen Konsenspapier

Bremen hat einen bedeutenden Schritt zur Sicherstellung von Bestattungsmöglichkeiten für seine muslimischen Bürger gemacht. Ein neues Konsenspapier, das am Dienstag unterzeichnet wurde, soll die Bereitstellung und Erweiterung von muslimischen Gräberfeldern in der Stadt langfristig sichern. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, gemeinsam mit den muslimischen Religionsgemeinschaften, hat diese Vereinbarung getroffen, um den steigenden Bedarf an Bestattungsflächen für Muslime zu decken.

Seit 2013 gibt es in Bremen bereits vertraglich festgelegte muslimische Gräberfelder. Der neue Vertrag baut auf diesen bestehenden Vereinbarungen auf und bringt wesentliche Erleichterungen bei der Suche nach geeigneten Flächen. Jan Fries, der zuständige Staatsrat bei der Senatorin, betonte die Herausforderungen der Flächenverfügbarkeit in der begrenzten Stadt und lobte die konstruktive Zusammenarbeit mit den muslimischen Gemeinschaften. „Bremen respektiert die religiösen Riten seiner Bürger. Die neue Vereinbarung ermöglicht es uns, auch bereits genutzte Flächen unter Berücksichtigung islamischer Bestattungsregeln zu nutzen“, erklärte Fries.

Muslime begrüßen neue Vereinbarung

Murat Çelik, Vorsitzender des Dachverbands Schura Bremen, bezeichnete die Vereinbarung als „wichtigen Schritt“, um den wachsenden Bedarf an muslimischen Bestattungen zu gewährleisten und eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Gestaltung von Gräberfeldern zu schaffen.

Islamische Bestattungsregeln verlangen, dass Verstorbene in Erde beigesetzt werden, die noch nie als Grab gedient hat, und dass Gräber nicht neu belegt werden dürfen. Das Konsenspapier sieht vor, dass auch Flächen, auf denen bereits muslimische Bestattungen stattgefunden haben, berücksichtigt werden können, wenn dies in Absprache mit den Religionsgemeinschaften geschieht.