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Bericht

Bundesbeauftragte fordern mehr Schutz für Diskriminierte

Tausende wenden sich jährlich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Bundesbeauftragte Ataman und sechs ihrer Kollegen kritisieren, dass Betroffene dort bislang nicht immer Hilfe finden.

10
09
2024

Mehrere Beauftragte des Bundes fordern die Ampel-Regierung zu einem entschlosseneren Vorgehen gegen Diskriminierung in Deutschland auf. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin drängten sieben Bundesbeauftragte, darunter die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman und der Beauftragte für Antisemitismus Felix Klein, auf eine aus ihrer Sicht längst überfällige Gesetzesänderung.

Grundlage ihrer Forderung ist der aktuelle Bericht zur Diskriminierung in Deutschland, den die Bundesbeauftragten gemeinsam verfasst haben und der am Dienstagmittag in Berlin vorgestellt wurde. Demnach wendeten sich zwischen 2021 und 2023 rund 20.600 Ratsuchende an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wegen Diskriminierungserfahrungen, die aktuell im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als solche erfasst sind.

Besonders häufig meldeten sich den Angaben zufolge Betroffene mit der Angabe, rassistisch oder antisemitisch diskriminiert worden zu sein. Die Zahl der Beratungsanfragen steige kontinuierlich an, spiegele aber nicht das reale Aufkommen wider, betonte Ataman. Deshalb sei es wichtig, das bislang geltende Gesetz zu erweitern, damit es mehr Diskriminierungserfahrungen erfasse. Das hatte sich die Koalition aus SPD, Grünen und FDP auch als Vorhaben in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Geschehen ist aber bislang nichts.

Beauftragte beklagen mehrere Schutzlücken im Gesetz

Das aktuell geltende Gleichbehandlungsgesetz regelt vor allem den Schutz vor Diskriminierung in privaten Rechtsbeziehungen. Einen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen wie etwa Polizei oder Justiz bietet es nicht. Das müsse sich ändern, hieß es.

Der Bericht, den Ataman nun erstmals an den Bundestag übermittelt, sieht außerdem Schutzlücken bei rassistisch, antisemitisch oder antiziganistisch motivierter Benachteiligung. Hier müsse das zusätzliche Merkmal „Staatsangehörigkeit“ ins Gesetz aufgenommen werden. Auch Behinderte müssten stärker vor Diskriminierung im Netz geschützt werden.

Ataman warnte auch angesichts der Wahlerfolge von als rechtsextrem eingestuften Parteien wie der AfD in Sachsen und Thüringen davor, Schutzlücken weiter offenzulassen. Gerade heutzutage sei es „wichtiger denn je, Menschen effektiv vor Hass und Ausgrenzung zu schützen“, sagte sie. Wenn die Bundesregierung das unterlasse, sei das „Arbeitsverweigerung“. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Adalah = Gerechtigkeit sagt:
Überrascht es, dass das Thema "Antimuslimischer Rassismus keine Erwähnung findet? " Ach ja, stimmt trotz zahlreicher toter Muslimischer Bürger, ist dies noch kein Grund, der einen Bundesbeauftragen für muslimisches Leben an die Tagesordnung ruft. Unterschiede zwischen religiösen Minderheiten werden in diesem Land gemacht und das leider nicht seit gestern.
11.09.24
19:20