FREITAGSPREDIGTEN, 27.09.2024

Leben des Muslims, Wert des Lebens und Sorgfalt der Gebete

Die Freitagspredigt der Muslime behandelt sowohl religiöse, als auch gesellschaftliche Themen. IslamiQ liefert jede Woche einen Überblick.

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Freitagspredigt
Symbolbild: Minbar, Freitagspredigt, Hutba

In der Freitagspredigt der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) geht es um das Leben des Muslims. Es bestehe nicht bloß daraus, seine Ibâdas zu bestimmten Zeiten zu verrichten. Allah habe uns weitere Verantwortungen gegeben. Ein muslimisches Leben drücke sich dadurch aus, dass wir Verantwortung für unser eigenes Leben, für die Gesellschaft und unsere Umwelt übernehmen. Vor Allah seien alle Menschen gleich und unterscheiden sich nur durch ihre Absichten und Handlungen. Unsere Mitmenschen seien entweder unsere Geschwister im Glauben oder unsere Geschwister in der Menschlichkeit. Wir betrachten es als unsere islamische Pflicht aus Liebe zu Allah, unserem Schöpfer und Erhalter, absolut alle Menschen wertzuschätzen und zu lieben. Das ist Teil unserer muslimischen Kultur.

Das Grundprinzip aller muslimischen Gemeinschaften sei der Tawhîd, d. h. die Einheit Allahs und die Gerechtigkeit. Muslime glauben an Allah und daran, dass er barmherzig und gnadenvoll ist. Zudem wisse man, dass er uns Menschen am Jüngsten Tag zur Rechenschaft ziehen wird. Er werde uns fragen, ob und wie wir unsere Verantwortungen erfüllt haben. Dazu gehöre es, dass wir als Muslime jede Form der Diskriminierung, des Unrechts und der Unterdrückung ablehnen.

Wert des Lebens

Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) thematisiert das Leben, das Allah uns geschenkt hat. Sie sei die schönste Wiederspiegelung der Macht und Barmherzigkeit des erhabenen Allahs, des „Lebendigen“. Jeder Mensch sei besonderer Teil dieses Ganzen. Der ungerechte Verlust eines einzigen Lebens sei daher gleichbedeutend mit der Vernichtung der gesamten Menschheit. Allah betont die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Tötete man einen Menschen, so tötete man alle. Jedes Leben sei unantastbar, unabhängig von Religion, Sprache oder ethnischer Herkunft.

Der Mensch sei nicht nur ein biologisches Wesen, das aus Fleisch und Knochen besteht. Er habe Gefühle, Gedanken, Verstand, Wille, Würde und Gewissen. Der Mensch gleiche einem Eisberg; seine äußere Erscheinung sei sichtbar, doch darunter verberge sich eine innere Welt. Diese innere Welt des Menschen blühe durch Liebe, Fürsorge, Gerechtigkeit und Güte auf und wird so zum Leben erweckt. Durch Hass, Erbarmungslosigkeit, Ungerechtigkeit und Bosheit versiege sie und werde zur Wüste. Es liege an uns allen, den Garten der Menschheit gemeinsam zu verschönern. Um dies zu erreichen, müsse man als große Familie der Menschheit kommunizieren. Ohne Vorurteile müsse man sich gegenseitig verstehen. Wir müssten die Türen unserer Herzen weit öffnen und einander gastfreundlich begegnen.

Sorgfalt der Gebete

In der Freitagspredigt des Verbandes der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) wird diese Woche die sorgfältige Ausführung der Säulen des rituellen Gebets thematisiert. Das rituelle Gebet, das man aufgrund seiner Bedeutung fünfmal am Tag verrichtet, sei zweifellos eine Ibāda, die einwandfrei und auf die beste Art und Weise verrichtet werden müsse. Die korrrekte und ordnungsgemäße Verrichtung dieser Säulen mit Sorgfalt, nenne man ta’dīl al-arkān. Der Begriff ta’dīl al-arkān setze sich zusammen aus den Wörtern ta’dīl, was wörtlich „gerade richten, in Ordnung bringen, verbessern“ bedeutet, und dem Plural von rukn, was „wesentliches Element, Stütze, Grundlage“ bedeute. In der Fiqh-Terminologie bezieht es sich auf die korrekte und sorgfältige Ausführung der Säulen (rukn) des rituellen Gebets wie Qiyām (Stehen), Rukū (Verbeugung) und Sadschda (Niederwerfung) in Ruhe und ohne Eile.

Daher solle jeder das Gebet so verrichten, dass die einzelnen Säulen voneinander unterschieden werden können. Es bestehe die Gefahr, dass ein Gebet ohne die Einhaltung des ta’dīl al-arkān nicht angenommen wird. Nach Ansicht der Gelehrten, die den ta’dīl al-arkān als Pflicht betrachten, führe seine Vernachlässigung zur Ungültigkeit des Gebets. Daher müsse das Gebet wiederholt werden. Nach Ansicht der Gelehrten, die es als Wādschib-Pflicht ansehen, sei bei unabsichtlicher Vernachlässigung eine Sadschda des Versehens zu vollziehen. Die absichtliche Unterlassung würde hingegen zur Ungültigkeit des Gebets führen. Das Gebet müsste also nachgeholt und Allah Ta’ālā um Vergebung gebeten werden. Ein rituelles Gebet, das nach den Regeln des ta’dīl al-arkān verrichtet wird, erzeuge Demut, Ehrfurcht und Bescheidenheit. Ein Gebet ohne ta’dīl al-arkān entbinde den Betenden nicht von seiner Verantwortung.