Das Bundesinnenministerium (BMI) sieht die umstrittene Parole „From the River to the Sea“ als möglichen Ausschlussgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft.
Das Bundesinnenministerium (BMI) sieht die umstrittene Parole „From the River to the Sea“ als möglichen Ausschlussgrund für die deutsche Staatsbürgerschaft. Dies geht aus den „vorläufigen Anwendungshinweisen“ des BMI zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz hervor. Das neue Gesetz, das am 27.06.2024 in Kraft trat, soll gut integrierten Menschen eine schnellere Einbürgerung ermöglichen – nach fünf statt bisher acht Jahren.
Neben Erleichterungen verschärfen sich jedoch auch die Anforderungen: Ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist zwingend notwendig. Menschenfeindliche Ideologien wie Rassismus oder Antisemitismus schließen eine Einbürgerung aus. In den BMI-Dokumenten wird „From the River to the Sea“ unter bestimmten Umständen als verfassungsfeindlich eingestuft, insbesondere wenn die Parole gegen die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber jüdischem Leben verstößt.
Das Dokument verweist darauf, dass nicht nur das Aussprechen der Parole, sondern auch das Liken oder Teilen in sozialen Netzwerken problematisch sein könnte. Die Parole bezieht sich auf das Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer, das Israel und die palästinensischen Gebiete umfasst. Ihre Bedeutung ist juristisch umstritten, wie beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Mannheim aus dem Mai zeigt, das eine eindeutige Strafbarkeit verneinte. Andererseits sah das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Parole ein Kennzeichen der verbotenen Organisation Samidoun und der Hamas.
Ob die Verwendung der Parole zur Ablehnung eines Einbürgerungsantrags führen kann, hängt vom Kontext ab. Das BMI betont, dass es auf den Zusammenhang ankommt, in dem die Aussage getroffen wurde – insbesondere, wenn sie mit Aufrufen zu Gewalt gegen den Staat Israel verbunden ist.
Die Anwendungshinweise des BMI sind nicht bindend, doch orientieren sich die Länderbehörden in der Regel daran, um eine einheitliche Anwendung des Staatsangehörigkeitsrechts zu gewährleisten.