Weil eine Unterstützerin wohl von den Raubüberfällen des NSU wusste, muss sie sich vor einem Landgericht verantworten. Für einen anderen Aspekt der Anklage reichen die Indizien nicht aus.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden will gegen eine Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe kein Hauptverfahren wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eröffnen. Nach Auffassung des Senats werde sich auch in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt ihrer Unterstützungshandlungen von den Morden des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) wusste, teilte das OLG mit. Dafür lägen trotz ihres engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Zschäpe keine hinreichenden Indizien vor. Die Entscheidung ist den Angaben nach nicht rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Vor dem Landgericht Zwickau wurde jedoch ein Verfahren wegen der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung eröffnet, wie das OLG weiter mitteilte. Die Angeklagte habe von den Raubüberfällen des NSU gewusst. Durch ihr Mitwirken bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendete, habe sie billigend in Kauf genommen, Hilfe bei einem Banküberfall zu leisten.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen die Ehefrau des rechtskräftig verurteilten NSU-Unterstützers André E. Anklage wegen mutmaßlicher Hilfe für die Terrorgruppe erhoben. Vorgeworfen wurde ihr einer Mitteilung zufolge, seit spätestens Anfang 2007 von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst zu haben und Zschäpe ab September 2008 ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben.
Ihr Ehemann André E. wurde 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter des Oberlandesgerichtes München sahen es als erwiesen an, dass E. dem NSU-Trio in den Jahren 2009 bis 2011 mehrere Bahncards organisiert hatte, die auf ihn und seine Frau ausgestellt waren – aber Fotos von Zschäpe und Uwe Böhnhardt zeigten. Unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord sprachen sie ihn hingegen frei.
Der NSU war eine Neonazi-Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Böhnhardt und Uwe Mundlos, die von 2000 an jahrelang unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst da flog der NSU auf. Zschäpe wurde 2018 nach gut fünf Jahren Prozessdauer zu lebenslanger Haft verurteilt. André E. war einer von vier weiteren Mitangeklagten im Prozess. Der Bundesgerichtshof hat alle Revisionen gegen das Urteil verworfen. (dpa, iQ)