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Kopftuch

Gericht erklärt Kündigung von Muslimin mit Kopftuch für diskriminierend

In Frankreich wurde einer Muslimin gekündigt, weil sie nach ihrer Elternzeit mit Kopftuch zur Arbeit erschien. Daraufhin klagte sie. Nun hat sie Recht bekommen.

01
11
2024
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Symbolbild: Zara-Filiale © shutterstock, bearbeitet by iQ
Symbolbild: Zara-Filiale © shutterstock, bearbeitet by iQ

Das Berufungsgericht in Paris hat kürzlich entschieden, dass die Entlassung einer Mitarbeiterin, die nach dem Mutterschaftsurlaub mit Kopftuch an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt war, ungerechtfertigt sei. Die Klägerin Farah war 2019 von dem spanischen Modeunternehmen ZARA in Frankreich entlassen worden, weil sie mit Kopftuch arbeitete – ein religiöses Symbol, dessen Sichtbarkeit das Unternehmen untersagte.

Diese Entscheidung war bereits vom Arbeitsgericht als diskriminierend beurteilt worden, wogegen die Modekette Berufung einlegte.

Die Gemeinschaft zur Bekämpfung der Islamophobie in Europa (CCIE), eine in Brüssel ansässige Organisation, unterstützte Farah während des Verfahrens. Sie prangerte die Entscheidung des Unternehmens auf ihrem X-Account (ehemals Twitter) als religiöse Diskriminierung an. Mit dem Urteil wurde klargestellt, dass das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz nicht alleiniger Entlassungsgrund sein kann.

Diese Entscheidung ist für muslimische Arbeitnehmerinnen in Frankreich von Bedeutung, da es zu häufigen Kontroversen um religiöse Symbole im öffentlichen und beruflichen Leben kommt. Das Urteil könnte auch wegweisend für künftige Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz sein und setzt ein Zeichen für mehr religiöse Toleranz und Gleichberechtigung in Frankreich.