Seit dem Beginn des Gaza-Kriegs kommt es immer wieder zu Straftaten bei Demonstrationen oder im Netz. Nun steht propalästinensische Parole im Fokus juristischer Debatten.
Erstmals hat die umstrittene propalästinensische Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ in einem Berliner Prozess zu einem Schuldspruch wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen geführt. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10 Euro (1.300 Euro) gegen eine 42-Jährige. Der Verteidiger kündigte bereits Revision an.
Strafgerichte gehen bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole um. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Mit dem nun erfolgten Richterspruch habe erstmals ein Landgericht im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer terroristischen Organisation entschieden, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann am Rande. Das Urteil entsprach seinem Antrag.
„Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley im Urteil gegen die 42-Jährige. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar. Insbesondere nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober vorigen Jahres werde der Spruch von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Die Angeklagte habe die Parole über einen offenen Account verbreitet. Sie habe gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Organisation handelt.
Zudem wurde die Angeklagte des Verbreitens von Propagandamitteln einer terroristischen Organisation schuldig gesprochen. In dem Fall hatte sie ein Foto eines Hamas-Mitglieds mit zustimmenden Kommentaren und Emojis gepostet.
Die 42-Jährige mit iranischer Staatsbürgerschaft hatte laut Anklage zwischen November und Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in drei Fällen strafbare Beiträge zum Nahost-Konflikt veröffentlicht. Dabei habe sie in zwei Fällen die der Terrororganisation Hamas zuzuordnenden Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ gepostet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.
Im Prozess distanzierte sich die Frau davon und sprach zudem von psychischen Problemen. „Ich war damals einfach krass mit Hamas verbunden, jetzt bin ich raus aus der Bubble“, sagte die Angeklagte. Sie sei nicht antisemitisch. Der Verteidiger sagte, seine Mandantin habe nicht die Sichtweisen einer Terrororganisation verbreiten wollen. Er plädierte in erster Linie auf Freispruch, hilfsweise auf eine Geldstrafe. (dpa, iQ)