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Düsseldorf

Gericht bestätigt: Durchsuchung im Fall Ercan Tümer war rechtswidrig

Im Fall von Ercan Tümer, der durch einen fehlerhaften SEK-Einsatz in Monheim für Aufsehen sorgte, hat das Landgericht Düsseldorf nun bestätigt, dass die Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war.

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Ercan Tümer © Privat, bearbeitet by iQ.
Ercan Tümer © Privat, bearbeitet by iQ.

Im Fall von Ercan Tümer, der durch einen fehlerhaften SEK-Einsatz in Monheim für Aufsehen sorgte, hat das Landgericht Düsseldorf nun bestätigt, dass die Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war. Die Entscheidung der 15. Strafkammer stützt sich auf die mangelnde Belastbarkeit der von der Polizei genutzten Zeugenaussagen und auf ungenutzte Ermittlungsansätze, die eine Fehleinschätzung hätten vermeiden können.

Der Vorfall ereignete sich, als das SEK Ende Juni auf der Suche nach einem Gewalttäter aus dem Rockermilieu die Wohnung des unbeteiligten Tümer stürmte und ihn in den frühen Morgenstunden aus dem Schlaf riss. Tümer, der als Sicherheitsmitarbeiter am Flughafen für die Bundespolizei tätig ist und keinerlei Verbindungen zu kriminellen Milieus hat, erlitt während des Einsatzes Verletzungen. Die Beamten brachen die Tür auf und führten ihn nach zwei Faustschlägen zu Boden ab.

Das Gericht stellte nun fest, dass die nächtliche Durchsuchung unverhältnismäßig war. Es kritisierte die mangelnde Sorgfalt bei der Identifikation des Verdächtigen und bezweifelte, ob ein hinreichender Anfangsverdacht gegen Tümer überhaupt vorlag. Der Beschluss hebt hervor, dass eine gründlichere Überprüfung der Zeugenaussagen und die Verwendung weiterer Beweismittel, wie etwa des sichergestellten Telefons, sinnvoll gewesen wären.

Ercan Tümers Anwalt Yalçın Tekinoğlu zeigt sich erleichtert, sieht den Fall aber noch nicht als abgeschlossen an: „Dieser Vorfall wirft kein gutes Licht auf die Polizeiarbeit für die Polizei und zeigt, wie leicht Unschuldige zu Schaden kommen können.“ Auch Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann fordert eine Entschuldigung und Wiedergutmachung für Tümer. Der Fall wirft Fragen zur Sorgfaltspflicht der Polizei auf und verstärkt Forderungen nach einer besseren Absicherung gegen Fehlgriffe bei Einsätzen.