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Berlin

Wegen Kopftuch keine Stelle – Muslimin gewinnt Rechtsstreit

Eine Muslimin bewirbt sich als Werkstudentin und erhält eine Absage wegen ihres Kopftuchs. Sie klagt gegen die diskriminierende Neutralitätsklausel – und gewinnt.

15
01
2025
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Studie: Muslime in Europa fühlen sich im Alltag diskriminiert - FRA Studie
Muslimin mit Kopftuch © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Werkstudentin Recht gegeben: Die Ablehnung ihrer Bewerbung aufgrund einer sogenannten Neutralitätsklausel verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Die Klägerin S.D. hatte sich 2023 auf eine Stelle in einer sozialen Einrichtung beworben und zunächst eine Zusage erhalten. Nachdem sie auf eine Klausel im Arbeitsvertrag aufmerksam machte, die das Tragen religiöser Symbole verbietet, zog der Arbeitgeber die Zusage zurück. Das Gericht bewertete diese Klausel als unangemessen und diskriminierend.

„Ich wollte meine berufliche Zukunft aktiv gestalten, doch mein Glaube wurde als Hindernis gesehen. Dieses Urteil zeigt, dass Diskriminierung keinen Platz hat“, sagte die Klägerin nach der Verhandlung. Auch ihre Anwältin, Tuğba Sezer, begrüßte das Urteil: „Pauschale Neutralitätsklauseln, die Grundrechte wie die Religionsfreiheit einschränken, sind rechtlich nicht haltbar. Arbeitgeber haben keine willkürliche Entscheidungsfreiheit, wenn es um das Grundrecht auf Religionsfreiheit geht.“

Das Gericht sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern zu. Es stellte klar, dass das Tragen eines Kopftuchs keine wesentliche berufliche Anforderung für die Tätigkeit darstellt und auch kein konkretes Risiko für den Betriebsfrieden nachgewiesen wurde.

Unterstützt wurde S.D. vom Verein adala e. V., der sich gegen Diskriminierung einsetzt. „Wir haben einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen und werden weiterhin für die Rechte muslimischer Frauen kämpfen“, erklärte Mahassen Abboud, Vorsitzende des Vereins. Das Urteil zeigt, dass Neutralität nicht auf Kosten der Religionsfreiheit erzwungen werden darf.