









Die geplante Einrichtung eines muslimischen Grabfelds sorgt für hitzige Debatten. Während Befürworter auf Religionsfreiheit pochen, warnen Gegner vor Sonderregelungen. Am 18. Mai entscheidet die Bevölkerung per Referendum.
In Weinfelden sorgt ein geplantes muslimisches Grabfeld auf dem kommunalen Friedhof für kontroverse Diskussionen. Am 18. Mai entscheidet die Bevölkerung in einer Abstimmung darüber, ob maximal 70 Gräber mit Ausrichtung nach Mekka eingerichtet werden dürfen. Der Widerstand gegen das Vorhaben formierte sich schnell: Ein Referendum, initiiert von der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und Kantonsrat Lukas Madörin, brachte innerhalb weniger Tage die erforderlichen Unterschriften zusammen.
Die Gegner des Projekts argumentieren mit der religiösen Neutralität des Friedhofs. „Der Islam löst bei vielen Leuten ein gewisses Unbehagen aus“, erklärte Madörin gegenüber Medien. Unterstützung erhält das Referendum von prominenten Personen aus der SVP und weiteren konservativen Kreisen. Sie befürchten, dass eine Sonderregelung für Muslime einen Präzedenzfall schaffen könnte, der Forderungen anderer religiöser Gruppen nach sich zieht.
Befürworter des Grabfelds betonen hingegen das Recht auf eine würdevolle Bestattung gemäß den eigenen Glaubensüberzeugungen. Die Gesellschaft Minderheiten in der Schweiz (GMS) verweist auf die Bundesverfassung, die Friedhöfe als bürgerliche Institutionen definiert. „Die Gegner fürchten sich vor dem vermeintlich Fremden“, sagt Sarah Kahn von der GMS. Sie sieht im Widerstand gegen das Grabfeld eine Ausdrucksform antimuslimischer Ressentiments.
Muslimische Grabfelder sind in der Schweiz keine Seltenheit mehr: In vielen größeren Städten wie Zürich, Bern und Lausanne gibt es bereits entsprechende Einrichtungen. Im Kanton Thurgau besteht bislang nur in Frauenfeld die Möglichkeit, sich nach islamischem Ritus bestatten zu lassen. Das Stadtparlament von Weinfelden betont jedoch, dass das geplante Grabfeld nicht ausschließlich Muslimen vorbehalten sei, sondern allen Glaubensrichtungen sowie nicht-religiösen Personen offenstehen soll.
Der Entscheid in Weinfelden könnte Signalwirkung haben. Sollte das Referendum Erfolg haben, wäre dies ein Rückschlag für die muslimische Gemeinschaft, die zunehmend eine Bestattung in der Schweiz anstrebt, statt ihre Verstorbenen in die Herkunftsländer zurückzuführen. Die Debatte reiht sich in eine längere Reihe von Kontroversen ein, die von der Minarett- und Burkaverbotsinitiative geprägt wurden.
Parallel zur Diskussion über das muslimische Grabfeld kündigte ein Muslim in Weinfelden die Gründung einer neuen Partei an: die Islamische Volkspartei Schweiz (IVP). Der Initiator Besim Fejzulahi will mit der IVP ein Gegengewicht zur SVP schaffen und die Wahrnehmung des Islam in der Schweiz verbessern. Die Partei soll offiziell am 1. März, zum Beginn des Ramadan, gegründet werden.
Die Abstimmung in Weinfelden bleibt mit Spannung erwartet. Während Befürworter des Grabfelds auf Toleranz und Glaubensfreiheit pochen, warnen Gegner vor Sonderregelungen und einer vermeintlichen Islamisierung. Der Ausgang des Referendums könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit religiösen Minderheiten in der Schweiz haben.