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Peine

„Besuchen Sie eine Moschee?“ – Vorgehen bei Einbürgerungen in Peine unrechtmäßig

Auf Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung antwortete ein Libanese nach Meinung der Landkreisverwaltung unzureichend. Doch durften die Fragen dem Mann überhaupt gestellt werden?

27
02
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Muslimische Erzieherin darf mit Kopftuch arbeiten © shutterstock, bearbeitet by iQ.Justiz und Kopftuch. Never ending Story
Symbolbild: Urteil © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Einbürgerungen im Landkreis Peine laufen laut einem Gerichtsurteil unrechtmäßig ab. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig nach der Klage eines Mannes aus dem Libanon entschieden, dessen Einbürgerung der Landkreis ablehnte. Gegen das Urteil kann sowohl beim Oberverwaltungsgericht als auch gleich beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt werden.

Der Landkreis Peine hatte dem Libanesen, der seit zwölf Jahren rechtmäßig dort lebt, die Einbürgerung verweigert, obwohl er alle nötigen Dokumente vorlegte. Nach Angaben der Verwaltung hatte der Mann 23 Fragen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung „teilweise nicht vollständig und richtig“ beantwortet, wie das Gericht mitteilte.

Er wurde unter anderem gefragt, was er unter Demokratie versteht, was in deutschen TV-Nachrichten berichtet wird oder ob er regelmäßig eine Moschee besucht. Diese Fragen würden bei jedem Einbürgerungsverfahren gestellt, argumentierte der Landkreis – zu Unrecht, wie das Gericht befand.

Gericht: Bewerber zu unrecht befragt

Wegen der Antworten wurde dem Mann bei einem Amtstermin die Erklärung, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen – das letzte fehlende Dokument -, nicht zur Unterschrift vorgelegt worden. Die Kreisverwaltung nahm an, dass der Mann den Inhalt und die Bedeutung der Erklärung nicht verstehe – obwohl er auch einen erfolgreich absolvierten Sprachtest mit dem Niveau B1 vorlegte.

Das Gericht kritisierte nun, dass die vom Landkreis durchgeführte Befragung nur erlaubt sei, wenn es Hinweise gebe, die Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers wecken. Eine Abfrage bei den Sicherheitsbehörden habe aber keine Erkenntnisse über den Mann ergeben. Der Libanese, der mit einer deutschen Frau verheiratet ist, kam 2013 im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Deutschland und erhielt eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Seine Einbürgerung beantragte er im November 2023. (dpa, iQ)