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München

Gericht verhandelt über Messerangriff auf Muslime

Hass auf Muslime könnte das Motiv für einen Messerangriff auf zwei junge Männer im Juli 2024 in München gewesen sein. Nun kommt der Fall vor Gericht, allerdings gibt es keine Anklage.

12
03
2025
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Behörde weist Beschwerde nach tödlichen Schüssen auf Geflüchteten ab iQ
Symbolbild: Urteil © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

War Hass auf Muslime der Grund für einen Messerangriff auf zwei Passanten im Münchner Stadtteil Pasing im vergangenen Sommer? Mit dieser Frage beschäftigt sich ab heute (9.30 Uhr) das Landgericht München I im Rahmen eines Sicherungsverfahrens. Die Generalstaatsanwaltschaft verdächtigt einen 41-Jährigen des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung, hält ihn aber für schuldunfähig und spricht von einem ausgeprägten Wahn.

Der mutmaßliche Täter soll von dem Gedanken beherrscht gewesen sein, Deutschland müsste von Muslimen befreit werden, auch von antisemitischem Gedankengut ist die Rede. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Mann krankheitsbedingte Schuldunfähigkeit.

Der Muslimrat München zeigte sich nach dem Angriff auf die 18 und 25 Jahre alten Männer muslimischen Glaubens besorgt. „Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, für eine Gesellschaft einzutreten, die von Respekt, Toleranz und Vielfalt geprägt ist“, hieß es in einer Stellungnahme des Gremiums, das sich für einen interreligiösen Dialog und gegen Diskriminierung einsetzt.

Schockmomente in Einkaufsstraße

Für die Besucherinnen und Besucher der Einkaufsstraße muss es ein Schock gewesen sein. Unvermittelt soll der mutmaßliche Täter an dem Nachmittag im Juli mit einem Messer auf einen jungen Mann eingestochen haben, erst in den Rücken, danach in die Brust. Wenig später soll er dann einen weiteren Mann angegriffen haben, der gerade in ein Auto steigen wollte.

Die 18 und 25 Jahre alten Opfer erlitten tiefe Schnittwunden im Oberkörper- und Halsbereich und wurden im Krankenhaus behandelt, schwebten aber nicht in Lebensgefahr. Passanten setzten einen Notruf ab. Die Polizei rückte mit zehn Streifenwagen aus und konnte den Tatverdächtigen wenig später festnehmen. Das Amtsgericht München ordnete seine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Sicherungsverfahren statt Anklage

Um die Details des Angriffs genauer nachvollziehen zu können, wurde der Tathergang rund zwei Wochen später nachgestellt. Polizisten spielten den Angreifer, auch Zeugen und Opfer wurden nach Angaben der Ermittler an der Rekonstruktion beteiligt.

Für das Verfahren hat das Landgericht München I bis Mitte April insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt. Wegen der Schuldunfähigkeit des 41-Jährigen verzichtete die Generalstaatsanwaltschaft auf eine Anklage mit dem Ziel einer Strafe, sondern beantragte ein Sicherungsverfahren. An dessen Ende könnte die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik stehen. (dpa, iQ)