Bremen will islamische Feiertage mit christlichen und jüdischen Feiertagen gleichstellen. Eine entsprechende Gesetzes-Novelle wurde vom Senat verabschiedet. Hintergrund ist der Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften.
In Bremen sollen islamische Feiertage christlichen und jüdischen Feiertagen gleichgestellt werden. Eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertags-Gesetzes hat der Bremer Senat am Dienstag beschlossen.
Laut Angaben der Senatskanzlei soll mit der Gesetzes-Novelle muslimischen Arbeitnehmern und Schülern die Möglichkeit zur Teilnahme an religiösen Gottesdiensten erleichtert werden. Arbeitnehmer und Schüler könnten zum Ramadanfest, Opferfest und zu Aschura jeweils einen Tag frei bekommen. Verpasste Arbeitszeiten müssten jedoch im Betrieb nachgeholt werden.
„Die beschlossene Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes ist ein erfreulicher Schritt“, erklärte Oğuz Üçüncü, Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) gegenüber unserer Redaktion und ergänzte: „Das schafft Rechtsklarheit und sendet ein positives Signal an alle Musliminnen und Muslime in Bremen.“
Üçüncü wies darauf hin, dass die jüngste Gleichstellung nur einer von vielen weiteren Schritten sei auf dem Weg zu einer vollständigen Gleichstellung des Islam in Deutschland.
Bisher war es für muslimische Arbeitnehmer und Schüler bereits möglich, sich zu eigenen Festen frei zu nehmen. Einen Rechtsanspruch hatten sie jedoch nicht. Die Gesetzes-Novelle tritt nach Zustimmung der Bremer Bürgerschaft, die als sicher gilt, in Kraft.
Hintergrund für die Änderung des Sonn- und Feiertags-Gesetzes ist der im Januar 2013 in Kraft getretene Staatsvertrag mit den islamischen Religionsgemeinschaften.
Der Vertrag, den die Freie Hansestadt Bremen mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen (Schura), dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geschlossen hat, sieht eine Anerkennung und Gleichstellung von muslimischen Feiertagen mit denen von jüdischen und christlichen Gemeinden vor.
Die islamischen Religionsgemeinschaften verpflichteten sich mit dem Vertrag, die sich jährlich verschiebenden Feiertage mindestens ein Jahr im Voraus bekannt zu geben. Gleichzeitig wurde die besondere Bedeutung von muslimischen Feiertagen durch den Staatsvertrag hervorgehoben.