Wie aus einem Brief der Fraktionschefs der CDU und FDP an die rot-grüne Landesregierung hervorgeht, fordert die Opposition mehr Beratungszeit zur Regelung des Kopftuchverbots. Sie wollen die geplante Änderung des Schulgesetzes nach der Sommerpause beraten.
Die Opposition will die geplante Änderung des Schulgesetzes zur Regelung des Kopftuchverbotes erst nach der Sommerpause im Landtag beraten. Das geht aus einem Brief der beiden Fraktionschefs Guido Wolf (CDU) und Hans-Ulrich Rülke (FDP) an die grün-roten Regierungsfraktionen hervor, den die Opposition am Freitag in Stuttgart veröffentlichte.
Wolf und Rülke monieren darin, es erschließe sich nicht, warum Grün-Rot für das äußerst komplexe Thema einen so knappen Zeitplan gewählt habe. Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann und SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel halten aber an dem Ziel fest, den Entwurf noch vor der Sommerpause im Parlament zu diskutieren. Sie entgegneten am Freitag in einem Schreiben, dass die erste Lesung weiterhin für den 8. Juli geplant sei. Nach der Sommerpause könne es dann die zweite Lesung – voraussichtlich im Oktober – geben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen anhand eines Falles aus Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt. Ein Verbot dürfe nur im Einzelfall ausgesprochen werden, etwa wenn der Schulfrieden gestört sei. In Baden-Württemberg gibt es ein Kopftuchverbot. Deshalb muss das Schulgesetz geändert werden.
Die vier Landtagsfraktionen streben einen gemeinsamen Änderungsantrag an. Wolf und Rülke betonten in ihrem jüngsten Schreiben, dass die Bitte nach mehr Zeit keineswegs als eine Entscheidung gegen den Gesetzentwurf zu verstehen sei. „Die Entscheidung, ob wir den vorgelegten Gesetzentwurf mittragen können, werden wir zum Abschluss unseres Beratungsprozesses treffen.“ (dpa, iQ)