Schulgesetz

NRW erlaubt Kopftuch für muslimische Lehrerinnen

Ein pauschales Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen in öffentlichen Schulen entspricht laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht dem Grundgesetz. Der NRW-Landtag hat daraus nun Konsequenzen gezogen.

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06
2015
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Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit breiter Mehrheit die Privilegierung christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz des Landes gestrichen. Damit wird das Tragen eines Kopftuchs für muslimische Lehrerinnen in den Schulen des Landes künftig erlaubt. Für die Gesetzesänderung votierten am Mittwoch SPD, Grüne, CDU und die Piratenfraktion. Nur die FDP stimmte dagegen. Damit zog das Landesparlament in Düsseldorf die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das ein grundsätzliches Kopftuch-Verbot an Schulen für unzulässig erklärt hatte.

In ihrem sogenannten „Kopftuch-Urteil“ hatten die Karlsruher Richter am 13. März die Privilegierung christlicher Werte im NRW-Schulgesetz für rechtswidrig erklärt. Bisher hatte das Bundesland sein generelles Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen genau auf diesen Gesetzespassus gestützt. Dagegen urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass das Tragen eines Kopftuchs oder sonstiger religiöser Symbole einer Lehrkraft nur dann verboten werden dürfe, wenn davon im Einzelfall „eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität“ ausgehe.

FDP gegen Gesetzesänderung

Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) erklärte im Landtag, mit der Gesetzesänderung werde „der gewachsenen Vielfalt und der religiösen Pluralität“ zu ihrem Recht verholfen. Wenn künftig der Schulfrieden durch das Tragen oder die Verwendung religiöser Symbole gefährdet werde, würden die betroffenen Schulen „nicht alleine gelassen“, versicherte die Ministerin. Die Schulaufsichtsbehörden seien angewiesen, sich in solchen Konfliktfällen beratend und unterstützend vor Ort einzuschalten. Allein aufgrund eines Kleidungsstückes könne keine abstrakte Gefahr unterstellt werden, sagte Löhrmann.

Dagegen sieht die FDP in der Gesetzesänderung einen „untauglichen Versuch“, angemessen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Der Landtag komme damit seiner Verantwortung für das Schulwesen nicht nach, sagte die FDP-Bildungsexpertin Yvonne Gebauer. Den Schulen werde die Verantwortung zur Feststellung einer konkreten Gefährdung des Schulfriedens im Einzelfall aufgebürdet. (KNA)