Der mutmaßliche Brandstifter einer Moschee in Witten wurde von verschiedenen Gutachtern als psychisch krank und deshalb nicht voll schuldfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft beantragt daher die Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie, anstelle einer Gefängnisstrafe.
Der mutmaßliche Brandstifter aus Witten, der im April die Sultan-Ahmet-Moschee in Brand setzte, soll als nicht schuldfähig eingestuft und deshalb in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, statt ins Gefängnis. So lautet zumindest der Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft. Der Tatverdächtige befand sich bereits in der Vergangenheit in psychologischer Behandlung. Verschiedene Gutachter stellen seinen geistigen Zustand und damit seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt deshalb in Frage.
Im Herbst wird sich der Angeklagte dennoch erst mal vor Gericht verantworten müssen. Der 24-jährige Beschuldigte aus Sprockhövel wird wegen mehreren Vergehen angeklagt. Vorgeworfen werden ihm gefährliche Körperverletzung, zwei Betrugsfälle und die Brandstiftung in der Sultan-Ahmet-Moschee. Er bestreitet jedoch weiterhin den Brand in der Moschee gelegt zu haben. Videoaufnahmen aus einer nahegelegenen Tankstelle und Zeugenaussagen deuten jedoch auf seine Täterschaft hin.
In der Nacht zum 13. April ist der Täter in den Gebetsraum der Sultan-Ahmet Moschee in Witten eingebrochen und hat mit einem Kanister den Gebetsteppich in Brandt gesetzt. Die Flammen erloschen schnell, sodass niemand verletzt wurde. Das Feuer verursachte Sachschäden.