Das Ermittlungsverfahren im Fall „Leyla“ wurde eingestellt. Die muslimische Studentin wurde im Februar mit Alkohol überschütteter Kleidung und Gedächtnisverlust aufgefunden.
Das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Falle der Maschinenbaustudentin „Leyla“ (wir berichteten) aus Kaiserslautern wurde in der vergangenen Woche wegen „fehlendem, hinreichenden Tatverdacht“ der Strafprozessordnung eingestellt, wie es nun in der Pressemitteilung der zuständigen Anwaltskanzlei steht.
Die muslimische Maschinenbaustudentin wurde im Februar in Kaiserslautern, vermutlich aus islamfeindlichen Motiven, angegriffen. Laut ärztlicher Diagnose soll sie durch erhebliche Gewalteinwirkung auf den Kopf einen Gedächtnisverlust erlitten haben. Die Studentin könne sich deshalb nur lückenhaft an den Tathergang erinnern. Als sie wieder zu Bewusstsein kam, sei ihr Kopftuch heruntergerissen, ihre Kleidung mit Alkohol überschüttet und ihr Handy beschädigt worden.
Die Polizei tappte wochenlang im Dunkeln und fand laut Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine islam- oder fremdenfeindliche Tat. Die Studentin und ihre Familie fühlten sich von der Polizei nicht ernst genommen. Ihre mit Alkohol überschüttete Jacke wurde beispielsweise erst 2,5 – 3 Wochen nach der Tat von der Polizei sichergestellt.
Nun geht es aus einer Pressemitteilung des zuständigen Anwalts von Leyla hervor, dass die junge Studentin selbst im Verlauf des Ermittlungsverfahrens wegen Vortäuschens einer Straftat verdächtigt und förmlich belehrt wurde. Für Rechtsanwalt Yalçın Tekinoğlu sei die Vorgehensweise der Polizei völlig unverständlich: „Man fragt sich, welche Substanzen, die innerhalb weniger Stunden vollständig verdunsten können, bei einem chemischen Gutachten nach über drei Wochen noch gefunden werden sollen.
Die Justiz habe Leyla so behandelt, wie man es von Schwerverbrechern erwarten würde: misstrauisch, unfreundlich, bestrafend. Das ganze Verfahren habe dem Zweck gedient, die Studentin zu verhöhnen und habe die Fehler und Unsensibilität der Justiz mit muslimischen Opfern vorgeführt.
Offen sei noch ein Antrag auf Billigkeitsentschädigung beim Bundesamt für Justiz, über den „vermutlich zügig“ entschieden werde. Dieser ermögliche es, Opfer extremistischer Straftaten finanziell zu entschädigen. Leylas Anwalt Yalçın Tekinoğlu erklärt hierzu: „Meine Mandantin hofft, dass die Entschädigung wenigstens eine symbolische Wiedergutmachung darstellen und der Schaden durch eine staatliche Stelle öffentlich anerkannt wird.“