Der Bremer Senat setzt die im Staatsvertrag mit den muslimischen Religionsgemeinschaften vereinbarten Punkte weiter um. Künftig soll es auch einen muslimischen Vertreter im Rundfunkrat von Bremen geben.
In seiner Sitzung vom Dienstag (4. Juni) hat der Senat eine Änderung des Radio Bremen-Gesetzes beschlossen. Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) erklärte zu den Änderungen: „Wir nehmen jüngste Debatten um die Höhe von Gehältern auf, die auch den Intendanten Radio Bremens einbezogen hatten. Damit setzen wir zugleich Transparenzvorschriften des Landes um, wie auch schon bei der Bremer Landesmedienanstalt.“
Gleichzeitig soll es auch eine ständige Vertretung von Muslimen im Rundfunkrat geben. Böhrnsen sagte hierzu: „Nachdem wir das Feiertagsgesetz geändert haben, geht es jetzt darum, dass ein Vertreter oder eine Vertreterin der im Land Bremen lebenden Muslime in den Rundfunkrat aufgenommen wird.“
Bremen ist bisher das einzige Bundesland, in dem ein gültiger Staatsvertrag mit muslimischen Religionsgemeinschaften besteht. Der Staatsvertrag wurde zwischen der Freien und Hansestadt Bremen mit der Islamischen Religionsgemeinschaft Bremen (Schura), dem Landesverband Niedersachsen und Bremen der Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) geschlossen.
Der Rundfunkrat ist ein wichtiges Kontrollorgan der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. Die Mitglieder sind Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen. Sie sollen die Interessen der Allgemeinheit vertreten.