Berlin

Kopftuchverbot für Lehrerinnen bleibt

Der Berliner Senat beschloss gestern das Neutralitätsgesetz nicht zu verändern und damit das Kopftuchverbot bei hoheitlichen Aufgaben beizubehalten.

28
10
2015
Frau mit Kopftuch
Frauen mit Kopftuch sind häufiger Opfer von Diskriminierung © by Andreas Kollmorgen auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Berlin hält an seiner strikten staatlichen Neutralität bei hoheitlichen Aufgaben fest. Also dürfen Lehrerinnen, Polizistinnen und Richterinnen bis auf wenige Ausnahmen weiterhin kein Kopftuch tragen. Der rot-schwarze Senat beschloss am Dienstag, das Berliner Neutralitätsgesetz nicht zu ändern. Der Senat billigte damit eine Vorlage von Innensenator Frank Henkel (CDU).

Henkel hatte nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über Monate geprüft, ob das Berliner Gesetz angepasst werden müsse. Karlsruhe hatte auf die Klage zweier muslimischer Lehrerinnen hin ein pauschales Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen gekippt. Ein pauschales Verbot verstoße gegen die im Grundgesetz verankerte Religionsfreiheit der Frauen, so Karlsruhe.

Berlins Neutralitätsgesetz sei differenzierter, argumentierte Henkel. Es behandle alle Religionen und Weltanschauungen gleich und verbiete allen Glaubensvertretern das Tragen religiöser Symbole bei hoheitlichen Aufgaben wie in Schulen, in der Justiz und bei der Polizei. Das gelte für ein Kopftuch ebenso wie für die Kippa oder ein Kreuz. Zudem sei Lehrerinnen an Privat- und Berufsschulen sowie Religionslehrerinnen ein Kopftuch im Klassenzimmer erlaubt.

Schon im Vorfeld der Entscheidung hatte die Berliner SPD-Spitze deutlich gemacht, dass sie an dem seit 2005 gültigen Neutralitätsgesetz in der bestehenden Form festhalten will. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller sagte, Berlin habe ein Neutralitätsgesetz, kein Anti-Kopftuchgesetz. Der Staat müsse sich im Gerichtssaal, im Streifenwagen und auch in der Schule neutral verhalten. Daran halte er fest.

Auch die CDU unterstützte den Beschluss. „Religion ist Privatsache und hat weder auf der Polizeiwache, noch im Gerichtssaal oder im Klassenzimmer etwas zu suchen. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen sind der Neutralität genauso verpflichtet wie Polizisten und Richter“, erklärte CDU-Generalsekretär Kai Wegner. Die CDU stehe für einen konfessionellen Religionsunterricht, erklärte Fraktionschef Florian Graf. „Dennoch ist es richtig, dass der Staat auch nach außen hin sichtbar und erkennbar weltanschaulich und religiös neutral auftritt.“

Kritik an der Haltung der SPD-Spitze in dieser Frage übte der Arbeitskreis muslimischer Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, der das Berliner Kopftuchverbot unter Berufung auf die Karlsruher Richter verfassungswidrig nannte. Wenn die SPD das Neutralitätsgesetz trotzdem beibehalten wolle, sei das der Partei unwürdig, heißt es in einem offenen Brief an den Landesvorsitzenden Jan Stöß.

In der laufenden Mitgliederbefragung habe der Parteivorstand die Frage zu dem Gesetz so formuliert, dass sie „islamophobe Reflexe“ bediene. Neutralität bedeute, die Vielfalt der Gesellschaft überall zuzulassen, Menschen nicht auszugrenzen und sie mit keinen Berufsverboten zu belegen, heißt es weiter in dem Brief. Der Berliner Parteivorstand wird schließlich aufgefordert, sich auf die historischen Werte der Sozialdemokratie zurückzubesinnen. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Ute Fabel sagt:
Das Berliner Neutralitätsgesetz ist gerecht und vorbildlich. Es gilt für alle religiösen und weltanschaulichen sichtbaren Zeichen ohne Unterschied. Wer auf sein religiösen oder weltanschauliches Kleidungsstück nie und nimmer verzichten will, betreibt Selbstausgrenzung und ist kein Diskriminierungsopfer
06.11.15
9:20