Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwürfen für die geplanten Staatsverträge mit islamischen Religionsgemeinschaften zugestimmt.
Die niedersächsische Landesregierung hat am Montag den Entwürfen zu den Verträgen mit islamischen Religionsgemeinschaften zugestimmt. Diese sehen neben finanziellen Zuwendungen etwa Änderungen im Feiertagsrecht sowie muslimische Seelsorge in landeseigenen Krankenhäusern vor, wie die Staatskanzlei in Hannover mitteilte. So sollen die islamische Religionsgemeinschaft DITIB, der Landesverband der Muslime (Schura) und die alevitischen Gemeinden über einen Zeitraum von fünf Jahren je bis zu 100.000 Euro jährlich als Anschubfinanzierung zum Aufbau von Geschäftsstellen erhalten.
Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen müsse der Landtag zustimmen, um eine „hohe gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu finden“, hieß es weiter. In Niedersachsen leben rund 250.000 Muslime. Staatsverträge mit muslimischen Gemeinschaften gibt es bisher in Hamburg und Bremen.
Die in Niedersachsen lebenden Muslime und Aleviten hätten „das berechtigte Anliegen, ihre Religion offen zu leben, als Mitglieder der niedersächsischen Gesellschaft anerkannt zu werden und gleichberechtigt an ihr teilzuhaben“, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD). Eine rechtliche Gleichstellung mit den Kirchen, die Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, erfolge nicht. Der Status der Körperschaft verleiht zahlreiche zusätzliche Rechte und Befugnisse, etwa zur Erhebung von Steuern und zur Bildung von Anstalten und Stiftungen.
Hinsichtlich des Feiertagsrechts strebt die Landesregierung an, ein Gesetzgebungsverfahren zu dessen Änderung einzubringen. Dadurch soll muslimischen Beschäftigten eine Teilnahme an religiösen Veranstaltungen ermöglicht werden, wobei sie keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung erhalten sollen. Auch eine entsprechende Unterrichtsbefreiung für Schüler soll gewährt werden können.
Weiter sollen etwa muslimische Seelsorger laut Vertragsentwurf zur religiösen Betreuung Zugang zu landeseigenen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen erhalten. Falls dafür ein „andauerndes Bedürfnis nach Räumlichkeiten“ besteht, muss das Land geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Spezielle Gebetsräume an Schulen für Muslime – unlängst von der Opposition aus CDU und FDP kritisiert – seien nicht vorgesehen, hieß es weiter. Der Vertragsentwurf spreche lediglich von „Gebetsmöglichkeiten“. (KNA/iQ)