Baden-Württemberg

Kopftuch-Odyysee im Landtag

In Baden-Württemberg kann die Frage nach dem Kopftuchverbot seit Anfang des Jahres nicht beantwortet werden. In der Zwischenzeit liegt nach der Klage zweier Lehrerinnen in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor.

02
01
2016
Kopftuch Muslimin
Symbolbild: Muslimische Frau mit Kopftuch © by Hernán Piñera auf Flickr (CC BY 2.0), bearbeitet islamiQ

Auch ein Jahr nachdem das Bundesverfassungsgericht das Kopftuchverbot gekippt hat, fehlt in Baden-Württemberg die Antwort des Landtags. Bereits im Juli hatte die grün-rote Koalition ein Schulgesetz vorgelegt bei dem die Regel, wonach die Lehrkräfte kein Kopftuch tragen, entfiel. Die Opposition, CDU und FDP, wollten sich allerdings erst Rat von Experten holen. Auch die Kirchen übten Kritik und befürchteten, das ersatzlose Streichen einzelner Passagen berge „die Gefahr einer laizistischen Fehldeutung“.

Nach der Klage zweier Lehrerinnen liegt in Karlsruhe nun auch die Klage einer Erzieherin vor. Die Frau ist bei einer kommunalen Kita angestellt und wurde abgemahnt, als sie sich dazu entschloss, aus religiösen Gründen ein Kopftuch zu tragen. Die Karlsruher Richter hatten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde, die die muslimische Erzieherin derzeit führt, explizit um ein Statement gebeten. In der Grünen-Fraktion heißt es man habe die Sache an das Kultusministerium verwiesen. Dort wiederum sieht man die Federführung bei den Fraktionen im Landtag.

Im Mai hat das Kultusministerium die kommunalen Landesverbände darauf aufmerksam gemacht, dass der Richterspruch auch ohne Änderung von Landesgesetzen Auswirkungen habe. In einem Schreiben der Behörde heißt es: „Dieses bedeutet, dass das Tragen eines Kopftuchs an sich grundsätzlich weder ein Hinderungsgrund für die Einstellung noch für die Ausübung der Tätigkeit einer Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist.“ Lediglich eine Störung des Schulfriedens könnte ein Verbot von Kopftüchern noch rechtfertigen.

Leserkommentare

otto sagt:
Religionsfreiheit kann schon lustig werden. z.b. Jainismus Die Frau ist bei einer kommunalen Kita angestellt und wurde abgemahnt, als sie sich dazu entschloss, aus religiösen Gründen (Jainismus) weder ein Kopftuch noch sonstige Kleidung zu tragen.
03.01.16
20:50
Charley sagt:
Hi Otto, wo ist zu dem Vorfall genaueres zu finden?
04.01.16
15:46
otto sagt:
@Charley es handelt sich leider nur um eine Persiflage.... Aber vielleicht bekommen wir einen schönen Sommer und der Jainismus gewinnt in Zukunft mehr Anhänger und dann sind solche nackten Vorfälle möglich. :)
04.01.16
18:42
Ute Fabel sagt:
Gleichbehandlung bedeutet, dass "gleich viel" oder "gleich wenig" an sichtbarer Religion oder Weltanschauung für alle im öffentlichen Bildungssystem erlaubt sein muss. Wobei ich persönlich die Variante "gleich wenig" bevorzuge und auch für völlig zumutbar halte. Gerade Lehrer sollten professionell genug sein, ihre Religion und Weltanschauung nicht auffällig durch ihre Kleidung aufdringlich zur Schau zu stellen. Wer das nicht akzeptieren will, grenzt sich selbst aus und ist kein Diskriminierungsopfer. Lässt man hingegen Kopftücher zu, müssten im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes Lehrer auch das Recht bekommen ihre politischen Überzeugungen optisch auffällig sichbar zu machen. Oder atheistische Lehrer müssten dann ihre Gesinnung durch "Gottlos Glücklich" Buttons ebenfalls audrücken dürfen.
26.01.16
11:13