Durften Verfassungsschützer die Partei in einem Bericht im Kapitel „Rechtsextremismus“ nennen? Die „Bürgerbewegung pro NRW“ zog vor Gericht. Nun gibt es ein deutliche Entscheidung.
Die als rechtsextremistisch eingestufte „Bürgerbewegung pro NRW“ ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 des Bundesinnenministeriums aufgeführt. Damit sei die Klage der Partei zurückgewiesen worden, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.
Die Partei verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und sei islamfeindlich, urteilte das Gericht und folgte damit der Auffassung des Innenministeriums (Urteil der 1. Kammer vom 21. Januar 2016 VG 1 K 255.13).
Die „Bürgerbewegung pro NRW“ gibt es seit 2007. Sie hatte in ihrer Klage argumentiert, Kritik an einer Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme und eine Islamkritik müssten zulässig sein.
Im Urteil hieß es nun laut Mitteilung, die Bestrebungen der Partei seien darauf gerichtet, besonders die im Grundgesetz verankerten Menschenrechte zu beseitigen. Es treffe insbesondere zu, dass die Partei ein aggressives Feindbild Islam propagiere und Muslime aufgrund ihrer religiösen Überzeugung ausgrenzen wolle.
Zudem gebe es genügend Belege, dass Fremde pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht und diffamiert würden. Anderslautende Erklärungen der Partei seien „bloße Lippenbekenntnisse“. Sie pflege zu anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien im Ausland freundschaftliche Beziehungen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. (dpa,iQ)