Drei muslimische Asylbewerber wurden an einem dunklen Novemberabend 2014 in Vorpommern beschimpft und attackiert. Die Täter wurden heute zu Haftstrafen verurteilt.
Für einen ausländerfeindlichen Angriff in Anklam hat das Amtsgericht Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) zwei Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Ein 27-jähriger Anklamer erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eineinhalb Jahre, sein 22 Jahre alter Bekannter zwei Monate Haftstrafe.
Die Männer haben im November 2014 aus einer größeren Gruppe heraus am Anklamer Bahnhof drei Flüchtlinge attackiert, sagte Richter Ralph Burgdorf am Dienstag. Der Ältere soll einen der Asylbewerber mindestens einmal geschlagen und mit einem Auto auf einen Flüchtling zugefahren sein. Der Attackierte hatte sich nur per Sprung zur Seite retten können. Eine dritte Angeklagte wurde freigesprochen.
„Es war kein einfacher Prozess“, sagte Burgdorf. Das Verfahren sei von Erinnerungslücken und Sprachschwierigkeiten geprägt gewesen. Zudem hätten viele Angaben über Schläge und Tritte der Opfer nicht mit den Feststellungen einer Gerichtsmedizinerin übereingestimmt.
Fest stehe aber, dass die drei Flüchtlinge aus Iran und Afghanistan an dem Novemberabend am Bahnhof von einer Gruppe mit ausländerfeindlichen Parolen begrüßt wurden. „Wir kamen von einem Ausflug mit dem Zug aus Rostock“, hatte einer der Attackierten erklärt. Mehrere Leute seien plötzlich mit Bierflaschen in der Hand auf sie zugekommen. „Sie haben gesagt, wir sollen Deutschland verlassen“, erinnerte er sich. Plötzlich habe der ältere Angeklagte ihn geschlagen. Später habe er ein Auto auf sich zukommen sehen.
An weitere Einzelheiten konnten sich die Geschädigten vor Gericht kaum erinnern. Der jüngere Mann wurde verurteilt, weil er seinen Bekannten, der keinen Führerschein besitzt, nicht von der Autoattacke abgehalten habe.
Mit dem Urteil ging das Gericht beim 27-Jährigen deutlich über die Forderung der Anklägerin hinaus. Sie hatte neun Monate Haft für den Mann gefordert, für seinen Komplizen drei Monate. Beide Männer sind mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft und haben Auflagen zur Bewährung nicht eingehalten. Der 22-Jährige sitzt wegen einer weiteren Straftat in Untersuchungshaft. Deshalb kam laut Gericht eine Bewährung diesmal für beide Männer nicht mehr in Betracht.
Die Verteidiger hatten für alle Angeklagten Freisprüche mangels Beweisen gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/iQ)