Die Gebetsraumschließung an deutschen Hochschulen hat für viel Diskussion gesorgt. Die stellvertretende Vorsitzende des Islamischen Studierendenvereins Duisburg (ISV), Şeyma Karahan, bewertet die Entwicklungen und fragt sich, wie „neutral“ die Schließung der Gebetsräume ist.
Begonnen hat die Gebetsraumdebatte mit der Schließung des Raumes der Stille an der Technischen Universität Dortmund. Auch die TU Berlin gab bekannt, dass der muslimische Gebetsraum auf dem Campus ab Mitte März endgültig geschlossen werden sollte. Die Universität veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der es unteranderem heißt: „Die Technische Universität Berlin bekennt sich zur kulturellen Vielfalt ihrer zahlreichen Mitglieder und fördert aktiv die Diversität auf ihrem Campus. Als staatliche Hochschule steht sie jedoch auch für die Trennung von staatlichen Einrichtungen und Kirche sowie Religion.“
Die Universität Duisburg-Essen schloss sich den anderen Universitäten an und verkündete am 17. Februar die Schließung der muslimischen Gebetsräume an beiden Uni-Campi. Einer der Gründe für die Schließung sei „die akute Raumnot, die eine Überprüfung der bisherigen Raumvergabe nötig macht“, so die Hochschulleitung. In der Erklärung heißt es weiter: „Er wurde vor über zwanzig Jahren eingerichtet, zu einer Zeit, als das Angebot an Moscheen in der Stadt noch gering war.“ Die Universität macht darauf aufmerksam, dass die muslimischen Studierenden Ausweichmöglichkeiten zur Verrichtung des Gebets hätten.
Universität Duisburg-Essen
Doch ist das wirklich so einfach geklärt? Hat die Schulleitung denn auch daran gedacht, ob es zeitlich überhaupt machbar ist? Denn die Mehrheit der muslimischen Studierenden betet zwischen zwei Vorlesungen oder Seminaren, sodass das Verlassen des Campus, um das Gebet in einer nahegelegenen Moschee verrichten zu können, keine Option sein kann.
Außerdem hatte der alte Vorstand der Hochschulgruppe „Islamischer Studierendenbund Essen“ betont, dass die Raumnot als Scheinargument diene. Schon Jahre vorher sollte der Gebetsraum aus dem selbigen Grund geschlossen werden. Die „Raumnot“ bestünde also schon damals. Die Schließung eines einzigen Raumes könne nicht die Lösung des Problems sein.
Vorfälle, wie in der Tageszeitung „WAZ“ beschrieben, dass es zu Diskriminierung der nicht-muslimischen Studierenden gekommen wäre, wurden explizit von den Studierenden und der Unileitung dementiert. Es wurden also bewusst falsche Tatsachen seitens der Medien verbreitet und der Diskurs irrational geführt. Denn im Gegenteil, die Gebetsräume auf beiden Campi waren schon immer ein positives Beispiel, was studentische Eigenverwaltung und gute Zusammenarbeit angeht. Das bestätigen sowohl Studierende, als auch die Unileitung.
Umso fraglicher ist es, dass die Räume genau während dieser Lavine an –zum Teil- falschen Medienberichten, an den universitären Einrichtungen geschlossen werden. Es wäre begrüßenswert gewesen, wenn man entgegen dieser Welle an falschen Beschuldigungen, in einem Akt des Zusammenhalts, sich für die Erhaltung der Gebetsräume stark gemacht hätte.
Denn die muslimischen Gebetsräume an der Universität Duisburg-Essen bestehen schon seit über 30 Jahren Jahren. Beide Räume werden von muslimischen Hochschulgruppen der Universität gepflegt und seit mehreren Jahrzehnten intensiv zum Gebet genutzt und waren nie Schauplatz für Konflikte- egal welcher Art.
Erklärungsnot und Unverständnis
Doch es kam zur Schließung. Da stellt sich dann zumindest die Frage, wie die Universität Duisburg-Essen die Schließung der Gebeträume handhabte und wie die muslimischen Studierenden damit umgegangen sind?
Die Schließung der beiden Gebetsräume wurde mittels eines Zeitungsartikels in die Öffentlichkeit getragen. Die muslimischen Studierenden fühlten sich „hintergangen“ und „nicht ernstgenommen“. Es fand keinerlei Rücksprache statt.
Nach der Bekanntgabe musste es auf dem Essener Campus schnell gehen. Der Islamische Studierendenbund (ISB) wurde aufgefordert den Raum zu räumen und die Kartons zu packen. Die Studierenden suchten das Gespräch mit dem Rektorat, da es für sie -mitten in der Prüfungsphase- in einer so kurzen Zeit nicht möglich war, den Raum besenrein zu hinterlassen. Die Kommunikation gestaltete sich als sehr schwierig. Erst am Tag der Räumung, also ein Tag vor der Schließung des Gebetsraumes, wurde eine Mail an den ISB versandt, dass die Universität übergangsweise Lagermöglichkeiten für 4 Wochen bereitstellen könnte. Die Bekanntgabe und die endgültige Schließung des Raumes erfolgte in einer sehr kurzen Zeitspanne.
Der Gebetsraum auf dem Duisburger Campus soll Ende April geschlossen werden. Die Schließung wird –anders als in Essen- nicht mit Raumnot begründet. Der Rektor erklärte im Gespräch, dass die Schließung erfolgen müsse weil beide Campi gleichbehandelt werden müssten.
Liegt es an der Neutralität?
Ist die Neutralitätspflicht der Unileitung also der wirkliche Grund? Eine Debatte wurde ausgelöst. Es wurde immer häufiger die Frage gestellt, ob ein Raum der Stille oder gar ein muslimischer Gebetsraum in einer neutralen universitären Einrichtung einen Platz hat. Konnte man die Schließungen mit dem Argument der Neutralität und des Säkularismus begründen?
„Die Neutralität des deutschen Staates in Bezug auf die Religion ist eine positiv-fördernde, kein strenger Laizismus. Deswegen hat die Religion auch in öffentlichen Räumen eine hohe Berechtigung“ sagt Prof. Dr. Hinnerk Wißmann von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Auch gäbe es keinen „Anspruch darauf, nicht mit Religion in Berührung zu kommen.“
Auch Max Strecker, Pfarrer der evangelischen Studierendengemeinde Duisburg-Essen, ist der Meinung, dass man mit dem Neutralitätsgebot des säkularen Staates weder die Einrichtung, noch die Abschaffung von Gebetsräumen an der Universität zwingend begründen könne. „Der säkulare Staat soll die Religionsausübung möglich machen und unterstützen, WIE es das aber tut, muss gesellschaftlich ausgehandelt werden“, so Strecker. Er fügt weiter hinzu, dass die Religionsausübung in unserer Gesellschaft zwar eine persönliche Entscheidung ist, doch „gleichzeitig in vielen Religionen der Traum von einer besseren Welt wachgehalten“ wird. Insofern würden die Religionen aus dem rein privaten Raum hinaus gehen und „öffentlich sichtbar werden und die Welt positiv verändern“ wollen.
Tatsache ist aber, dass es keine muslimischen Gebetsräume an der Universität Duisburg-Essen geben wird. Dafür gab die Universitätsleitung bekannt, dass im Jahre 2018, also nach der Beendigung der Baumaßnahmen auf beiden Campi, ein „Raum der Stille“, also ein neutraler Raum für alle Glaubensrichtungen zum Beten, Meditieren und Ausruhen, eingerichtet werden soll. Bis zu diesem Zeitpunkt jedoch, wird den Studierenden keine Räumlichkeit für Gebete zur Verfügung gestellt.
Im Wirrwarr der Gebetsraum-Debatte ist es schwer einen klaren Gedanken zu fassen und sich an einer nachvollziehbaren Erklärung für die Entscheidungen der Unileitungen festzuhalten. Da wir aber alle -unabhängig von Religion- das Grundgesetz des deutschen Staates zu achten haben, bleibt die Frage offen, was dem Geist des Grundgesetzes gerechter wird. Der Ausschluss der Religion aus dem öffentlichen Raum oder die Öffnung des staatlichen Bereichs im Sinne der offenen und übergreifenden Neutralität?